"Massenhaft falsch beraten"

Das Fragebedürfnis bei den Bürgern ist riesig: Seit die Verbraucherzentralen vor wenigen Tagen eine "Finanzhotline" eingerichtet haben, gingen über 100 000 Anrufe von besorgten Bankkunden ein.

Berlin. Statt den geprellten Sparern zu helfen, befasse sich die Regierung lieber mit den "Tätern" und diskutiere, ob Manager mit 500 000 Euro Jahresgehalt auskommen könnten, kritisierte in Berlin der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Dabei hätten "die Banken ihre Kunden massenhaft falsch beraten". Was wird nun aus dem Geld der Verbraucher in der Finanzkrise? Dazu Fragen und Antworten:

Welche Anlageprodukte sind noch sicher, welche sind es nicht?

Abgesichert sind durch die staatliche Garantie-Erklärung und die Einlagensicherung (maximal 20 000 Euro je Kunde bei einem Geldinstitut) die Guthaben auf Girokonten, von Sparbüchern, Sparverträgen, auf Tages- und Festgeldkonten. Daneben sind alle staatlichen Wertpapiere sicher. Aktien, Anleihen, Zertifikate, Genuss- und Optionsscheine und die von Privatbanken herausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen sind es nicht.

Sollte der Verbraucher sein Geld derzeit lieber unter das Kopfkissen legen?

Nein. Die Verbraucherzentralen halten die Spareinlagen bei Banken für "effektiv abgesichert". Außerdem warnen sie: Auch unter dem Kopfkissen ist das Geld nicht sicher und überdies dem Wertverlust durch Inflation ausgesetzt.

Hat die Krise Auswirkungen auf die private und betriebliche Altersvorsorge?

Ja und Nein. Derzeit liegt die Aktienquote deutscher Versicherer zum Glück nur bei rund zehn Prozent, der weitaus größte Teil des Geldes ist in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Da aber auch ein großer Teil in Bankschuldverschreibungen angelegt sein dürfte, kann eine Bankpleite zu Verlusten führen. Im Normalfall, so die Verbraucherzentralen, dürften Aktienkurs-Verluste und der Ausfall einzelner Anleiheschuldner aber zunächst nur die von Jahr zu Jahr festgelegte Überschussbeteiligung drücken. Bei der Riester-Rente gilt hingegen eine gesetzlich verordnete Nominalwert-Zusage der Anbieter, die per Bausparvertrag angesparten Gelder unterliegen der Einlagensicherung.

Stimmt es, dass diejenigen selbst schuld sind, die zum Beispiel Zertifikate der US-Pleitebank Lehman in der Hoffnung auf satte Gewinne gekauft haben?

Die Verbraucherzentralen sagen mit Nachdruck: Nein. Bei den bundesweit bis zu 50 000 Geschädigten handele es sich zu 80 Prozent um Rentner, die von ihren Banken aktiv angesprochen und mit einem "todsicheren Papier" geködert worden seien. Insbesondere die Sparkassen in Frankfurt und Hamburg sowie die Postbank und die Citibank seien so vorgegangen - und zwar, ohne auf die Risken hinzuweisen. Viele Käufer hätten vorher ihr Geld grundsolide angelegt, so der Bundesverband. Inzwischen gibt es Sammelklagen der solchermaßen Geschädigten.

Was können Verbraucher tun, wenn sie sich falsch beraten fühlen?

Wer Banken und Anlageberater in Regress nehmen will, muss Beweise vorlegen. Dies könnten zum Beispiel schriftliche Notizen des Beraters sein, in denen er unrealistische Renditen verspricht. Die gibt es aber oft nicht. Zu Beratungen in Geldanlagen sollten immer Zeugen mitgenommen werden, raten die Verbraucherschützer.

"Finanzhotline": 0800/6648588, montags bis freitags zwischen 9 und 21 Uhr.

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