Mehr Qualität, steigende Beiträge

Das neue Pflegestärkungsgesetz gilt seit diesem Jahr, 2017 sollen die neuen Pflegegrade umgesetzt werden. Was ändert sich dadurch? Das beantwortet die Landeschefin der Techniker Krankenkasse, Anneliese Bodemar. Die Krankenkassen bezahlen aus den Beiträgen zur Pflegeversicherung die Leistungen für Pflegebedürftige. Die Fragen stellte TV-Redakteur Bernd Wientjes.

Was hat sich durch die Pflegereform für pflegende Angehörige geändert?Anneliese Bodemar: Pflegende sollen künftig besser in der Arbeitslosen- und in der Rentenversicherung abgesichert sein. Dies ist ein wichtiger Schritt, da sich die Übernahme von Pflegeaufgaben häufig auf das Berufsleben auswirkt. Wer in der Familie Verantwortung übernimmt, darf keine sozialen Nachteile dadurch haben. Neu ist auch, dass pflegende Angehörige künftig einen Anspruch auf eine qualifizierte Beratung haben.Und was hat sich für Pflegebedürftige geändert?Bodemar: Durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Demenzkranke künftig gleichberechtigt. Statt bislang drei Pflegestufen gibt es ab 2017 fünf Pflegegrade. Menschen mit Demenz etwa sollen so leichteren Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.Werden durch die Reform Pflegebedürftige in Heimen finanziell benachteiligt, Stichwort: steigender Eigenanteil?Bodemar: Der Eigenanteil ist für alle gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad. Bis zu dem neuen Gesetz konnte es sein, dass Betroffene fürchteten, in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden, da dann meist auch der Eigenanteil stieg. Verbessert sich nun automatisch auch die Qualität der Pflege?Bodemar: Automatisch natürlich nicht, aber mit dem Gesetz wird die Qualitätssicherung reformiert. Allerdings bleibt Personalmangel in der Pflege ein wichtiges Thema. Denn auch die besten Konzepte nutzen nichts, wenn das Personal für deren Umsetzung fehlt. Es ist deshalb dringend nötig, eine höhere Attraktivität der Pflegeberufe zu erreichen. Ziel muss sein, bundesweit vergleichbare Arbeitsbedingungen und einen einheitlichen Qualitätsstandard zu erreichen. Ganz umsonst sind all diese Verbesserungen jedoch nicht zu haben. Das heißt: Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen.Bodemar: Angesichts der demografischen Entwicklung und veränderter Familienbilder wird es künftig immer mehr Menschen geben, die auf die Fürsorge anderer angewiesen sind. Die steigende Zahl älterer Menschen bedeutet natürlich auch, dass immer mehr Menschen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung haben. Und das kostet Geld. Aus diesem Grund steigt ab 2017 der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent. Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass dieser Beitragssatz bis 2022 stabil bleibt. Danach wird man sehen müssen. wie

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