Mein gutes Recht

Nach Einschätzung von Opferschützern ist Stalking nach wie vor ein großes Problem. Wer sich von einem Stalker belästigt fühlt, sollte sofort die Polizei benachrichtigen und einen Strafantrag stellen.

Ein Anwalt unterstützt das Opfer bei der Formulierung und kennt die Argumente, falls die Polizei keine Notwendigkeit zu handeln sieht. Stalking-Opfer sollten sich Zeugen suchen und zudem jeden einzelnen Schritt des Täters als Beweis für ein mögliches straf- oder zivilrechtliches Verfahren notieren. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts kann der Betroffene nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht nehmen und sich über den Stand des Verfahrens informieren. Stalking ist strafbar. Darunter fällt das beharrliche Aufsuchen des Opfers, Telefonterror, das Bedrohen von Leben, Gesundheit und Freiheit, aber auch das missbräuchliche Bestellen von Waren auf dessen Namen und Rechnung. Nach § 238 StGB muss der Stalker mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Besonders gefährliche Stalker werden in eine sogenannte Deeskalationshaft genommen, um vorhersehbaren Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen. Stalking-Opfer können auch die Hilfe von Zivilgerichten in Anspruch nehmen. Sie können beim Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen. Auch hier hilft ein Anwalt bei der Antragsstellung, die für den Laien ohne Fachwissen nur schwer zu formulieren ist. Bei nicht ausreichender Begründung kann der Antrag schnell abgewiesen werden. Bei erfolgreichem Antrag kann das Gericht sämtliche Kontaktaufnahmeverbote aussprechen. Diese Anordnungen können grundsätzlich aber nur für einen bestimmten Zeitraum gelten. Kommt es zur mündlichen Verhandlung, sollte der Gerichtstermin gemeinsam mit einem Anwalt wahrgenommen werden. Ist das Opfer mittellos, braucht es keine Angst vor den Kosten zu haben, da die Gerichte in solchen Fällen Prozesskostenhilfe gewähren. Verstößt ein Täter gegen die Anordnungen, kann das Gericht auf Antrag des Opfers gegen den Täter ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft verfügen. Zudem macht der Täter sich bei einem Verstoß gegen eine gerichtliche Anordnung strafbar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zurate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwalt-suchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" text="www.rakko.de" class="more"%>

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