Mit doppelter Haushaltsführung die Steuerlast senken

Über eine ordentliche Steuererstattung können sich all diejenigen freuen, die aus beruflichen Gründen zwei Haushalte unterhalten. Denn dann kann das Finanzamt an den Ausgaben für Miete, Heimfahrten und Telefon beteiligt werden.

Seit 2014 akzeptieren die Finanzbeamten Ausgaben für die Zweitwohnung nur noch bis 1000 Euro im Monat. Im Betrag enthalten sind Miete, Betriebskosten sowie Ausgaben für eine Garage. Neu ist auch, dass sich Steuerzahler seit 2014 an den Kosten der Hauptwohnung beteiligen müssen.
Lange Zeit akzeptierten die Finanzämter eine doppelte Haushaltsführung nur, wenn der Anlass für die beiden Haushalte beruflich bedingt war. Also, wenn jemand wegen eines Jobs eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt genommen hat. Seit 2009 können Steuerzahler jedoch auch Ausgaben für zwei Haushalte steuerlich geltend machen, wenn sie den Wohnsitz vom Arbeitsort wegverlegen und die bisherige Wohnung als Zweithaushalt nutzen. Beispielsweise, wenn Leute aufs Land ziehen oder in einer anderen Stadt ein Haus erben.
Nicht nur Verheiratete, auch Ledige können eine doppelte Haushaltsführung verrechnen. Sie müssen jedoch einen eigenen Hausstand unterhalten und sich an den laufenden Kosten der Hauptwohnung beteiligen. "Dort sollte auch der Lebensmittelpunkt sein", sagt Christian Rech von der Rech, Wagner & Co. GmbH Steuerberatungsgesellschaft.
Das ist beispielsweise dann gegeben, wenn Familie, Freunde oder Lebensgefährten dort wohnen. Wichtige Indizien sind auch die Anzahl der Heimfahrten und Größe und Ausstattung der Zweitwohnung.
Haben die Finanzbeamten die doppelte Haushaltsführung akzeptiert, können Steuerzahler etwa eine Heimfahrt in der Woche verrechnen. Wer am Wochenende nicht nach Hause fährt, kann Ausgaben für ein 15-minütiges Telefonat steuerlich geltend machen. In den ersten drei Monaten akzeptieren die Beamten einen Verpflegungspauschbetrag. bbr
Extra

Wer eine Steuererklärung machen muss und selbst die Bogen ausfüllt, hat dafür bis zum 31. Mai Zeit. Da der Abgabetermin in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, können sich Steuerzahler bis zum 1. Juni 2015 Zeit lassen. Steuerzahler, die dieses Datum nicht einhalten können, sollten beim Finanzamt formlos eine Fristverlängerung beantragen. Mehr Zeit haben Steuerzahler, die ihre Abrechnung vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Sie müssen die Erklärung erst bis zum 31. Dezember abgeben. In Ausnahmefällen kann diese Frist bis zum 28. Februar 2016 verlängert werden. Wer freiwillig die Bögen vom Finanzamt ausfüllt, kann sich komfortable vier Jahre Zeit lassen. Die Steuererklärung für 2014 müssten sie spätestens bis Ende 2018 einreichen. bbr

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