Nach BGH-Urteil können Bausparer Geld verlangen

Düsseldorf · Düsseldorf (dpa) Nachdem der Bundesgerichtshof die Kontogebühr für Bauspardarlehen während der Darlehensphase gekippt hat, können betroffene Kunden nun eine Erstattung verlangen. Das betreffe nicht nur Kunden der beklagten Bausparkasse Badenia, erklärt Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.


Auch Kunden anderer Kassen werden demnach von dem Urteil profitieren. Mindestens für die letzten drei Jahre könnten Betroffene nun ihr Geld von der Bausparkasse zurückfordern.
Das heißt für die Bausparer: Entgelte, die im Jahr 2014 oder später gezahlt wurden, könnten noch mindestens bis Ende 2017 zurückverlangt werden, sagt der Verbraucherschützer. Ob der Erstattungsanspruch bei früher gezahlten Entgelten bereits verjährt ist, sei bislang noch nicht entschieden.
Wichtig ist auch, dass es sich nur um Gebühren handelt, die von den Verbrauchern während der Darlehensphase gezahlt wurden. Die Stiftung Warentest bietet im Internet einen Musterbrief an, mit dem betroffene Bausparer unzulässige Gebühren zurückfordern können.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen einer Kontogebühr der Bausparkasse Badenia von 9,48 Euro im Jahr. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, entschied der Bundesgerichtshof.
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