Nach Trennung: Ex-Partner muss Haushalt räumen

Brandenburg · Brandenburg (dpa) Nach einer Trennung muss der Ex-Partner Haushaltsgegenstände zurückgeben, die nur dem anderen gehören. Können die Gegenstände nicht mehr zurückgegeben werden, gibt es Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.

Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden (Az.: 9 UF 87/16), teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mit. In dem Fall lebte das Ehepaar getrennt und stritt über Haushaltsgegenstände. Die Frau lebte noch in der einst gemeinsamen Wohnung. Der Mann verlangte die Herausgabe einzelner Gegenstände. Diese befanden sich in seinem Alleineigentum, da er sie vor der Ehe angeschafft hatte. Der Mann hatte Erfolg. Ein Herausgabeanspruch bestehe dann, wenn der Ehemann Alleineigentümer dieser Gegenstände sei. Dieses Alleineigentum habe der Mann in der Ehe nicht verloren.

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