Neue Grenze bei 13 000 Euro

Vor wenigen Tagen hat der luxemburgische Finanzminister bezüglich der Besteuerung der Grenzgänger zwei Anpassungen ab dem 1. Januar 2018 angekündigt. Im September erhalten dazu auch alle Betroffenen Briefe.

 Stephan Wonnebauer.Foto: privat

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Foto: (g_mehrw

Aufgrund der Steuerreform werden verheiratete Grenzgänger ab 2018 grundsätzlich in die Steuerklasse 1 eingruppiert. Diejenigen, die 90 Prozent ihres Einkommens in Luxemburg erzielen, können Steuerklasse 2 beantragen. Die Regel, wonach Steuerklasse 2 bei mindestens 50 Prozent des Einkommens erteilt wird, ist obsolet. Grenzgänger, die bislang die Steuerklasse 2 haben, haben oft außer dem luxemburgischen Einkommen noch Einkommen in Deutschland. Bislang hat die luxemburger Finanzverwaltung hiervon nichts erfahren. Damit ist nun Schluss.
Die 90-Prozent-Grenze wurde zudem durch eine zweite Stufe ergänzt: Wenn das Einkommen des Grenzgängers in Luxemburg weniger als 90 Prozent beträgt, das Einkommen in Deutschland jedoch unter 13 000 Euro liegt, wird dennoch die Steuerklasse 2 angewendet. Ein Beispiel: Der Grenzgänger hat Einkünfte aus Luxemburg von 38 000 Euro, aus Deutschland von 12 000 Euro. Der Ehegatte arbeitet in Deutschland. Der Grenzgänger erzielt weniger als 90 Prozent seines Einkommens, nämlich 76 Prozent, in Luxemburg. Dank der neuen Schwelle von 13 000 Euro erhält er trotzdem Steuerklasse 2. Das Gehalt des Ehegatten wird nur zur Bemessung des Steuersatzes herangezogen. Laut Finanzminister werden die in Deutschland verdienten 12 000 Euro bei der Berechnung des Luxemburger globalen Steuersatzes nicht berücksichtigt. Ob dies so bleibt, ist abzuwarten. Die gleichen Grundregeln gelten auch für Pensionäre. Die neue Schwelle von 13 000 Euro ist zwar noch nicht im Gesetz niedergelegt, wird aber wohl kommen. Sie wird dazu führen, dass die 19-Tagesgrenze bei vielen Handwerkern nicht dazu führt, dass Steuerklasse 2 verloren geht. Anders ist die Lage bei Führungskräften, die mehr verdienen. Sie werden Steuerklasse 2 in Luxemburg verlieren, was zu einem hohen steuerlichen Nachteil führt.
Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht, insbesondere Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht können sich Grenzgänger an darauf spezialisierte Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg wenden, <%LINK auto="true" href="http://www.dav.lu" text="www.dav.lu" class="more"%>

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