Prosit Neujahr!
TRIER. (red/sas) "Prosit 2007" – nur noch wenige Tage, dann verabschieden wir uns vom laufenden Jahr. Am jetzigen Wochenende endet derweil der Verkauf von Böllern, Krachern und Feuerwerken. Verbraucher sollten jedoch beim Kauf und Gebrauch der Silvesterraketen einiges beachten.
KLARE REGELN Der Verkauf von Raketen, Krachern und Böllern zu Silvester hat am 28. Dezember begonnen und endet am jetzigen Wochenende. Ganz wichtig: Der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Sicherheit ist Trumpf, deshalb wird der Verkauf und die Aufbewahrung von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit den Regionalstellen der Gewerbeaufsicht in Trier überwacht.FESTGELEGTE KNALLER-ZONEN Die Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist dies jedoch verboten. Darüber hinaus sind zeitliche und örtliche Abbrennverbote in einzelnen Orten zu beachten. Darauf verweist die SGD Nord. Ganz besonders Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind.SICHERHEIT GEHT VOR Zu Silvester sollten nur in Deutschland zugelassene Böller und Feuerwerkskörper gekauft werden. Illegal verkaufte Feuerwerkskörper aus Osteuropa, Dänemark oder den Niederlanden entsprächen oftmals nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn ungeprüfte Feuerwerkskörper seien in ihrer Wirkung unberechenbar. Sie haben oft eine höhere Sprengkraft und lösen häufiger Fehlzündungen aus. Außerdem haben sie meist keine Bedienungsanleitung auf Deutsch. Die Verbraucherschützer raten dringend, sich beim Zünden von Feuerwerk genau an die Gebrauchsanweisung zu halten. In Deutschland von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassene Feuerwerkskörper sind an der Kennzeichnung BAM PI oder PII plus einer vierstelligen Zahlenreihe zu erkennen - etwa BAM - P II - 1912. Brand- und Explosionsschäden am Auto Schäden am Auto durch Silvesterraketen müssen Fahrzeughalter oft bei der eigenen Teilkaskoversicherung einreichen. Sie kommt für die Reparaturkosten auf, wenn der Verursacher eines Lack- oder Brandschadens nicht ermittelt werden kann, erläutert der Automobilclub von Deutschland (AvD). Ist der Täter dagegen bekannt, müsse er die Kosten übernehmen. Daher empfiehlt der AvD, einen "Raketenschaden" bei der Polizei anzuzeigen, bevor dieser der eigenen Versicherung gemeldet wird. Cabriofahrer haben bei Brandschäden am Stoffverdeck nach der Silvesternacht dagegen das Nachsehen, wenn sie ihren Wagen nur teilkaskoversichert haben. Laut AvD zahlt die Teilkasko bei Cabrios nur Schäden, die durch eine Explosion verursacht wurden, nicht jedoch solche durch glimmende Feuerwerksraketen. Werden Raketen und Böller aber ganz normal abgefeuert, müssen Autobesitzer keine größeren Schäden befürchten. Darauf weist der ADAC in München hin. Selbst eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, verursache erfahrungsgemäß keine größeren Schäden.SCHUTZ FÜRS AUTO: Auch der Halter hat Pflichten: Er sollte nicht dort parken, wo erwartungsgemäß viel mit Böllern hantiert wird. Am besten ist die eigene Garage oder ein Unterstand. Der AvD rät "Laternenparkern", Autos geschützt zu parken. Wer nicht kaskoversichert ist, sollte sein Auto zwischen Mitternacht und 1 Uhr besonders im Auge behalten. Entkommen Täter unerkannt, werden die Schäden nur von der eigenen Vollkaskoversicherung bezahlt. Eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes ist bei Inanspruchnahme obligatorisch. Gegen mögliche Schäden kann man bedingt vorsorgen: Die Windabweiser an Schiebedächern oder Seitenfenstern sollten entweder demontiert oder mit Klebeband verschlossen werden, damit sich darunter keine Knallkörper fangen können. Ein sauberes Auto mit gewachstem Lack ist laut dem Autoklub gegen Feuerwerk übrigens besser gefeit - Feuerwerkskörper gleiteten leichter ab und Schmauchspuren könnten gegebenenfalls mit Lackreiniger entfernt werden. Selber Fahren an Silvester: Zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr sollten nur unvermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, Fenster geschlossen halten, "Feuerwerkern" ausweichen und lieber vorher anhalten und wenden. Der AvD empfiehlt, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, die in fast allen Städten besonders lange verkehren, ein Taxi zu nehmen (Achtung: Wartezeiten!) oder mit Freunden zu verabreden, wer alle nach Hause fährt. INTERNETVERWEIS Listen der zugelassenen Feuerwerkskörper können unter www.bam.de/p1.htm und www.bam.de/p2.htm abgerufen werden.