Quittung vom Zoll

Der starke Euro sorgt dafür, dass man im Urlaub jenseits der Euro-Zone manches Schnäppchen machen kann. Die Stiftung Warentest sagt. was bei Einkäufen im Ausland zu beachten ist.

Berlin. (td) Knapp 1,60 Dollar für jeden Euro, da macht das Reisen in die USA Spaß. Mitbringsel gibt es zum Schnäppchenpreis: So kostet ein MacBook Air im New Yorker Apple-Store umgerechnet rund 1124 Euro, in Berlin 1699 Euro. Wen die US-Tastatur und das Fehlen der deutschen Gewährleistung nicht stört, der hat das Flugticket schon fast wieder heraus. Fast. Denn bei der Einfuhr wird "Einfuhrumsatzsteuer" verlangt, das Gegenstück zur Mehrwertsteuer: meist 19 Prozent, fürs MacBook also 214 Euro. Es würde damit 1338 Euro kosten. Zusätzlich ist für Waren ab 175 Euro aus Nicht-EU-Ländern Zoll fällig.Im Laden Nettorechnung geben lassen

Die Zollsätze sind verschieden: Digitalkameras 0 bis 12,5 Prozent, Textilien oft 12 Prozent, PCs und Zubehör sind oft zollfrei. Faustregel: Von 175 bis 350 Euro sind meist bis 13,5 Prozent fällig. Auskünfte gibt das Zoll-Infocenter, Tel. 0 69/46 99 76 00, www.zoll.de.Tipp: Wer außerhalb der EU einkauft, kann sich im Laden eine Nettorechnung geben lassen. Dann wird die Ware steuerfrei verkauft. Kleinere Händler lassen sich oft nicht darauf ein. Und mit der Sales Tax in den USA funktioniert das ohnehin kaum, abgesehen von Louisiana und Texas. Innerhalb der EU gilt die Mehrwertsteuer des Kauflandes. Die Einfuhrumsatzsteuer entfällt, außer bei Autos. Ebenso der Zoll, außer bei Kaffee, Alkohol, Tabakwaren.Aufpassen müssen Touristen, wenn ihnen Fälscherware angedreht wird. Ob Omega-Uhren für 30 Euro in New Yorks China-Town, Adidas-T-Shirts für 5 Euro in Antalya, Louis-Vuitton-Taschen für 40 Euro in Florenz - die Versuchung lauert überall. Doch Plagiate bestehen oft aus billigem Material.Auch am Zoll droht Ärger. Nur wenn der gesamte Warenwert 175 Euro nicht übersteigt - wobei der Einkaufspreis im Urlaubsland zählt - und wenn klar ist, dass der Urlauber keinen Handel treiben will, können die Zöllner ein Auge zudrücken. Eine einzelne gefälschte Uhr kann also durchgehen, kommen aber noch ein falsches T-Shirt und ein Paar Turnschuhe dazu, droht die Beschlagnahme. Außerdem verständigen die Beamten die Originalfirma. Die wird eine Unterlassungserklärung verlangen. Da kann allein der Anwalt Hunderte Euro kosten. Besonders aufpassen müssen Urlauber mit allem, was gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstößt. Es gilt für bedrohte Pflanzen und Tiere: Schildkröten, Tiger, Elefanten, viele Vögel, Orchideen, Kakteen und vieles mehr. Selbst die am Strand gefundene Muschel kann Ärger bereiten. Elfenbein, Schildpatt, Koralle, Schlangen-, Alligatoren- oder Krokodilleder gehören zu den am häufigsten beschlagnahmten Waren. Zusätzlich wird Bußgeld fällig. Bei Stiefeln aus einer geschützten Schlangenart kann das ein vierstelliger Betrag sein. Weitere wichtige Themen in der Juniausgabe von test: Tests: Tomatenketchup, Nahrungsergänzungsmittel, Haarentfernung, Sonnenschutzmittel, Notebooks und Hotlines.

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