Die Änderung geht auf Vorgaben der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz zurück. Nachdem bereits seit 2003 Rauchmelder Pflicht in allen Neubauten sind, endet im Juli 2012 die fünfjährige Übergangsfrist für alle anderen Wohnungen. Zuständig für die Anbringung und Wartung der Geräte sind grundsätzlich die Eigentümer, in den meisten Fällen also die Vermieter. Wer die Gesetzesänderung missachtet, muss im Brandfall damit rechnen, dass die Versicherung gar nicht oder nur teilweise für entstandene Schäden aufkommt.
Die Melder werden am besten unter der Raumdecke angebracht, da der Rauch dort zuerst hinzieht und den Alarm auslöst. Es gibt batteriebetriebene Geräte und Warnmelder, die an die allgemeine Stromversorgung angeschlossen werden können. Sie müssen die Vorgaben der europäischen Norm Din EN 14604 erfüllen und eine CE-Kennzeichnung haben. red
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