Ruhe nach dem Sturm

TRIER. Der schwere Orkan "Kyrill" hat zu Schäden auch in der Region Trier geführt. Doch was tun, wenn abgeknickte Äste das Auto beschädigt haben, Dächer abgedeckt und Antennen abgebrochen wurden?

Wer nach "Kyrill" von Sturmschäden an Haus und Hof gebeutelt ist, sollte vor allem Ruhe bewahren und den Fall unverzüglich der Versicherung melden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät, den persönlichen Versicherungsagenten nach benötigten Unterlagen für die Regulierung zu befragen. Stehen Fall und Schaden fest, muss der Versicherer laut GVD binnen zwei Wochen zahlen, spätestens nach vier Wochen ist ein Abschlag fällig. Für Schäden innerhalb des Hauses ist die Hausratversicherung zuständig, für Schäden außen am Haus die Gebäudeversicherung. Sturmschäden sind allerdings erst ab Windstärke acht, also ab über 61 Stundenkilometer, abgesichert, stellt die Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland-Pfalz klar. MIETER wenden sich meist an die Hausratversicherung. Hat ein Mieter auf eigene Kosten Satellitenschüsseln oder Markisen am Haus angebracht, sind diese meist nur bis zu einer Höchstgrenze mitversichert.VERMIETER UND HAUSBESITZER melden Schäden am Haus der Gebäudeversicherung. Im Vertrag muss jedoch das Sturmrisiko eingeschlossen sein, dann gibt es auch eine Entschädigung für Sturmfolgen wie Wasserschäden im Haus durch undichte Fenster.AUTOBESITZER sind bei Sturmschäden wie durch herumfliegende Äste oder Ziegel durch eine KFZ-Teilkasko-Versicherung gedeckt. Trotz der Inanspruchnahme der Versicherung bleibt der Schadenfreiheitsrabatt laut Auto Club Europa (ACE) erhalten. Für Schadenersatz infolge eines Fahrfehlers - etwa, weil man nicht mehr rechtzeitig bremsen kann - ist aber eine Vollkasko-Versicherung nötig.VERHALTEN Gleich eine Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellen, rät die VZ. Am besten um Einkaufsbelege ergänzen. Beschädigte Dinge zum Nachweis aufheben. Vor einer Reparatur fotografieren oder filmen. Bei Gebäudeschäden Protokolle mit Nachbarn anfertigen. Alle Unterlagen, die an die Versicherung gehen, kopieren. Laut VZ sollte der Kontakt zur Versicherung schriftlich oder per Fax erfolgen. Bei Telefonverhandlungen vor Zeugen sprechen. BERATUNG Telefonische Beratung bietet die VZ über Telefon 09001/7780802 (1,50 Euro pro Minute aus dem Festnetz der Telekom, 1,99 Euro vom Handy aus). Mit den Gebühren sind die Beratungskosten beglichen.

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