Sichere Überweisungen gibt es nicht: Banken der Region schließen Betrug und Fehlbuchungen nicht aus

Trier · Können Unbefugte mit Kontodaten von Fremden Geld überweisen? Im Prinzip schon, wie TV-Recherchen zeigen. Zwar verweisen die Geldinstitute der Region auf entsprechende Sicherheitskontrollen, doch geben sie auch zu, dass Kontoinhaber etwa bei Überweisungsträgern nicht vor Betrug und Fehlbuchungen gefeit sind.

Er wollte nur schnell die beiden Überweisungsträger ausfüllen. Eine Überweisung an seinen Heizöllieferanten. Die andere an die Autowerkstatt. Doch dann ist dem TV-Leser aus dem Kreis Trier-Saarburg ein Fehler unterlaufen. Statt seiner Kontonummer hat er auf der Überweisung an den Öllieferanten die der Autofirma angegeben. Als Kontoinhaber hat er seinen Namen angegeben, auch hat er den Überweisungsträger unterschrieben. Als er den Fehler beim Abheften der Belege bemerkte, informierte der Mann sofort seine Bank. Doch das Geld war schon längst abgebucht.

Die Autowerkstatt hatte durch den Fehler des Mannes dessen Heizölrechnung bezahlt. Trotz eines nicht übereinstimmenden Namens des Kontoinhabers und einer in dem Fall falschen Unterschrift. Als die Bank auf den Fehler aufmerksam gemacht wurde, hat sie das Geld zurückgebucht und der Werkstatt wieder gutgeschrieben.Banken: Wenige Fälle


Der Fall des TV-Lesers wirft die Frage auf, wie sicher sind Banküberweisungen? Glaubt man den von uns befragten Sparkassen und Volksbanken in der Region, sind diese sicher. Auch die klassischen Überweisungsträger. Zwar würden diese auf Plausibilität überprüft, heißt es übereinstimmend bei den Geldinstituten. Gleichzeitig bestätigen sowohl die Sparkassen als auch die Volksbanken, dass die Überweisungsträger maschinell eingescannt und bearbeitet würden.

"Es kann nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden, dass Betrüger versuchen Überweisungsträger zu fälschen", sagt Melanie Welsch, bei der Volksbank Trier zuständig für Kundenbetreuung und Vertrieb. Allerdings könne die Fehlerquote aufgrund der Plausibilitätsprüfung und "der Sensibilität der Mitarbeiter gegenüber gefälschten Überweisungsträgern" auf ein Minimum reduziert werden. "Bei Auffälligkeiten nehmen wir zum Kunden Kontakt auf", teilt Bettina Pellio von der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück mit.

"In absoluten Einzelfällen entstandene Schäden haben wir den Kunden erstattet", sagt Welsch. Die Volksbank Trier habe bereits mehrere vermeintlich gefälschte Überweisungsträger bei der Polizei gemeldet und habe somit schon, bevor ein Schaden entsteht, eingreifen können.

Auch bei den Sparkassen in Trier, Bitburg, Daun und Wittlich heißt es übereinstimmend, dass solche Fehlbuchungen oder auch Betrugsfälle verschwindend gering seien.

Helga Etienne, Sprecherin der Sparkasse Trier, spricht von 0,1 Promille aller im Jahr von dem Geldinstitut bearbeiteten Überweisungen. "Eine unberechtigte Überweisung durch einen unbefugten Dritten ist nur mit erheblicher krimineller Energie möglich", sagt Irene Mees von der Kreissparkasse Bitburg-Prüm.

Trotzdem warnen die Geldinstitute davor, etwa aus Geldautomaten ausgedruckte Auszüge achtlos wegzuwerfen. Am besten sollten sie mit dem Aktenvernichter zerkleinert und dann weggeworfen werden. "Die Kunden sollten sorgsam mit ihren Kontodaten umgehen", rät Mees. Die Kunden sollten regelmäßig ihre Kontobewegungen kontrollieren und Unregelmäßigkeiten sofort melden.

Je früher bemerkt wird, dass unberechtigt Geld vom Konto abgebucht wurde, desto schneller könne der Fehler oder der Betrug rückgängig gemacht werden, sagt Etienne. "Solange der Empfänger keine Sichtbarkeit der Gutschrift hatte, kann der Betrag zurückgebucht werden", erklärt Volksbank-Mitarbeiterin Welsch.

Um das Fälschungsrisiko zu minimieren, würden die Kunden ab bestimmten Betragshöhen und wenn der Überweisungsauftrag nicht persönlich am Schalter abgegeben wurde nochmals darauf angesprochen, ob die Überweisung tatsächlich von ihnen beauftragt wurde, sagt Manfred Ehlen von der Sparkasse Vulkaneifel.Extra

Bei fehlerhaften Überweisungen müssen die Kontoinhaber dafür haften. Das legt die seit 2009 geltende EU-Richtlinie zum Zahlungsverkehr fest. Die Banken sind demnach nicht verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen. Daher, so raten Verbraucherschützer, sollten Kunden, sobald sie bemerkt haben, dass ihr Geld versehentlich auf einem falschen Konto gelandet ist, umgehend ihre Bank informieren und eine Rückbuchung veranlassen. Wird allerdings fehlerhaft oder in betrügerischer Absicht Geld vom eigenen Konto von Unbekannten abgebucht, muss die Bank dem Kontoinhaber das Geld wieder gutschreiben.

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