Sicherheitsschloss: Vermieter muss Einbau dulden
Berlin · Berlin (dpa) Mieter dürfen die Wohnung eigentlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters verändern. Allerdings gibt es Ausnahmen: Den Einbau von einem Sicherheitsschloss nach einem Einbruch darf ein Vermieter nicht ohne weiteres untersagen, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.
19.03.2017
, 20:42 Uhr
: 14 C 103/16). Das gilt besonders dann, wenn der Vermieter ohnehin Umbaumaßnahmen plant, wie die Zeitschrift Das Grundeigentum (Heft 5/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.