Smart mit dem Smartphone umgehen

Wer sich über kaum nachvollziehbare Mobilfunkkosten wundert, der könnte auf ein Abonnement findiger Drittanbieter hereingefallen sein. Wie diese entstehen, was man dagegen tun kann und wie man unnötige Kosten vermeidet, darüber informiert die Verbraucherberatung Trier.

Ein aufpoppendes Werbebanner für Klingeltöne oder Erotik-Dienste: Viele Verbraucher laden sich Drittanbieterdienste aufs Handy, ohne auf mögliche Kosten zu achten. Denn die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält immer wieder Anfragen von Smartphone-Nutzern zu zweifelhaften Beträgen auf der Mobilfunkrechnung. "Die Betroffenen bemerken das meist erst, wenn sie ihre Mobilfunkrechnung erhalten", informiert Gudrun Hansen, Beraterin der Verbraucherberatung Trier. "Drittanbieter rechnen ihre Dienste dort unter Rubriken wie ,Leistungen oder Beträge anderer Anbieter'ab."Familie & Volksfreund Telekommunikation

Für Abonnements werden zwischen 2,99 und 6,99 Euro pro Woche in Rechnung gestellt - Summen, die sich läppern und die Kosten in die Höhe treiben. Ein kostenpflichtiges Abonnement kann schon durch ein ungewolltes Berühren der Werbeanzeige aktiviert werden. Beispiel: Ein Dienst namens "WAP-Billing" ermöglicht das Abrechnungsverfahren über die Mobilfunkrechnung. Wer das Werbebanner antippt, wird auf die Internetseite weitergeleitet. Im Hintergrund wird bereits die Rufnummer übermittelt. "Anhand der Nummer können die Diensteanbieter einen Zahlungsvorgang auslösen", warnt Verbraucherschützerin Hansen. "Konto- und Kreditkartenangaben müssen dazu nicht einmal angegeben werden." Betroffene achteten oft nicht auf einen Kostenhinweis oder einen "Jetzt zahlungspflichtig bestellen"-Button. Das Problem: "Aktivierte Abonnements müssen binnen acht Wochen direkt beim Drittanbieter bestritten, widerrufen oder gekündigt werden", sagt Hansen. "Dies kann über die Internetseite des Drittanbieters telefonisch, per SMS oder Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein, erfolgen." Die Verbraucherzentrale rät, parallel beim eigenen Mobilfunkanbieter Widerspruch einzulegen. Dieser müsse auch Auskunft über die Kontaktdaten der Drittanbieter geben. Ob Schadenersatz für abgebuchte Beträge geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. "Keinesfalls sollten Lastschriften unkommentiert zurückgeholt werden", warnt Hansen. "Mahnungen oder eine Sperrung des Anschlusses könnten die Folge sein." Vermeiden lassen sich solche unangenehmen Überraschungen mit einer Dritt-anbietersperre, die jeder Mobilfunkkunde kostenfrei bei seinem Anbieter einrichten lassen kann. Sie greift jedoch nur für die Zukunft, aktive Abos werden so nicht automatisch beendet.Alle Texte unserer Schwerpunkts Familie & Volksfreund lesen Sie unter <%LINK auto="true" href="http://www.volksfreund.de/extra" text="www.volksfreund.de/extra" class="more"%>. Tipps für Kinder im Umgang mit dem Smartphone gibt's im Lucky-Magazin am Freitag im TV.Extra

Mit dem kostenfreien Vortrag "Smart mit dem Smartphone umgehen" will die Verbraucherzentrale für Kostenfallen sensibilisieren und zeigen, wie man sich schützt. Außerdem werden verschiedene Tarife erklärt und worauf man im Umgang mit dem Smartphone noch achten muss. Der Vortrag ist am Dienstag, 11. Oktober, 16.30 Uhr, bei der Verbraucherzentrale Trier, Fleischstraße 77. Anmeldung unter Telefon 0651/48802. sas

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