So klappt es mit dem Reha-Aufenthalt

Zum Thema Rehabilitation beantworteten Oliver Eberle von der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und Manuela Budewell von der Deutschen Rentenversicherung Bund Fragen der Leser bei der TV-Telefonaktion.

Wenn ich schon zur Reha muss, darf ich dann bestimmen, wohin?Sie haben zwar ein Wunsch- und Wahlrecht. Ob das dann funktioniert, hängt von der Besserung Ihres Gesundheitszustandes sowie von Haupt- und Nebendiagnose Ihrer Krankheit ab. Die zeitliche Komponente sowie ein freier Platz zum angebrachten Zeitpunkt spielen ebenfalls eine Rolle. Darf man auch zur Reha in eine Privatklinik?In Ausnahmefällen geht das, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, andere Reha-Einrichtungen zeitnah ausgebucht, und Sie bereit sind, auch Mehrkosten zu übernehmen. Nach langer Krankheit will ich unbedingt wieder arbeiten. Weil das in meinem Beruf nicht mehr geht, sucht die Firma nach Wegen. Wer kann helfen?Ihr Arbeitgeber kann sich per E-Mail unter firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de Unterstützung für Ihre dauerhafte Wiedereingliederung holen.Ich hatte Krebs und schon vor drei Monaten eine große OP. Kann ich jetzt noch eine Reha beantragen?Ja. Bis zum Ablauf eines Jahres nach einer abgeschlossenen Erstbehandlung können Sie Leistungen zur onkologischen Rehabilitation in Anspruch nehmen. Ich war schon einmal zur Reha. Es geht mir wieder schlechter. Kann ich erneut fahren?In der Regel kann man alle vier Jahre eine Reha erhalten, eventuell in kürzerem Abstand, wenn das aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Ich habe als Altersrentner bei der Rentenversicherung einen Reha-Antrag gestellt. Mein Sohn meint, das sei falsch.Ganz falsch ist es nicht. Für Sie als Altersrentner ist die Krankenversicherung zuständig. Doch sicher wird Ihr Antrag an die richtige Stelle weitergeleitet. red

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