Sorge um die Steuer

Steuer-Experten warnen vor "schnellen Geschäften, die unter Druck" im Hinblick auf die Abgeltungssteuer gemacht werden. Wohl überlegt und gegebenenfalls mit fachmännischem Rat sollte man der Abgeltungssteuer begegnen.

Trier. (kat) Drei Fachleute gaben den Lesern am TV-Telefon wertvolle Tipps: ? Ist eine Lebensversicherung, die im Jahr 2009 ausgezahlt wird, auch von der Abgeltungssteuer betroffen?Steuerberater Josef Ludwig: Das zukünftige Recht unterscheidet zwischen Versicherungsverträgen, die vor dem 31. Dezember 2004 - sogenannten Altverträgen - und solchen, die danach abgeschlossen wurden - sogenannte Neuverträge.Handelt es sich um einen Altvertrag, der die Voraussetzungen einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren sowie einer mindestens fünfjährigen Beitragszahlung erfüllt, wird kein Steuerabzug vorgenommen. ? Ich habe gehört, dass der Sparer-Freibetrag abgeschafft wird. Ist das wirlich richtig?Steuerberater Alwin Kort: Der bisherige Sparer-Freibetrag von 750 Euro sowie 1500 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten und der Werbungskostenpauschbetrag mit 51 Euro beziehungsweise 102 Euro werden zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro sowie zu 1602 Euro zusammengefasst. ? Wie hoch ist die Abgeltungssteuer denn überhaupt? Steuerberater Alwin Kort: Der Steuersatz der Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent. ? Ich bin Rentner und habe einen Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt gestellt. Ist diese Bescheinigung auch über 2008 hinaus gültig?Steuerberater Josef Ludwig : Ja. Wer bisher die entsprechenden Anträge gestellt hat oder die Voraussetzungen hierfür erstmals erfüllt, kann auch 2009 die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. ? Was passiert mit den Fondsparplänen. Kann ich die liegen lassen, oder muss ich sie verkaufen?Steuerberater Christian Rech: Da die Anteile vor dem 01.01. 2009 erworben wurden, können sie noch steuerfrei verkauft werden. Die Voraussetzung ist, dass sie sich mindestens ein Jahr im Depot befunden haben. ? Meine Jahresrente beträgt 18 000 Euro, und ich habe 22 000 Euro an Zinseinkünften. Ist es günstiger, die Abgeltungssteuer hinzunehmen oder im Rahmen der Steuererklärung die Zinseinkünfte individuell zu versteuern?Steuerberater Christian Rech: In Ihrem speziellen Fall ist es auch 2009 ratsam, im Rahmen der Steuererklärung die Zinseinkünfte individuell zu versteuern.

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