Steuererklärung 2016: Steuerbescheide ab März möglich

Die Finanzämter können in der Regel frühestens im März die ersten Steuerbescheide für das abgelaufene Jahr versenden. Darauf weist das Landesamt für Steuern hin.

Grund seien die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu liefern.
Zudem stehen laut Landesamt den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ebenfalls erst Ende Februar eines Jahres zur Verfügung.

Daher könnten die Finanzämter in den meisten Fällen die Einkommensteuererklärungen erst ab März eines Jahres endgültig bearbeiten, so dass die ersten fertigen Steuerbescheide frühestens ab Mitte März im heimischen Briefkasten landen. Die Finanzämter bitten daher darum, von Nachfragen nach dem Verbleib des Steuerbescheids abzusehen. red

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