Steuern: Das sollten Sie wissen

Heiße Drähte bei der TV-Telefonaktion rund um das Thema Steuern sparen: Zig Leserinnen und Leser holten den Rat der Steuerberater Josef Ludwig, Christian Rech und Andreas Scheer ein. Hier eine Auswahl an Fragen und Antworten.

Die TV-Serie Steuern sparen hat bei den Lesern großes Interesse gefunden, wie auch die abschließende Telefonaktion gezeigt hat. Hier eine Auswahl der vielen Fragen und die Antworten der Experten.
Ich habe im vergangenen Jahr ein Haus gekauft, das mein Mann und ich bewohnen. Ich habe 5000 Euro Grunderwerbssteuer bezahlt. Kann ich die von der Steuer absetzen?
Christian Rech: Nein, die Grunderwerbssteuer ist nicht von der Steuer absetzbar, da sie das Haus selbst nutzen. Sofern Sie Handwerker beschäftigen, können sie den Steuerbonus für Handwer-kerleistungen geltend machen.
Meine Frau und ich beziehen seit 1999 Renten von zurzeit insgesamt rund 1700 Euro monatlich. Weitere Einkünfte haben wir nicht. Müssen wir Steuern zahlen?
Christian Rech: Nein, Sie müssen keine Steuern zahlen, weil rund 50 Prozent Ihrer Renten steuerfrei bleiben und der steuerpflichtige Betrag unter dem Grundfreibetrag für Sie beide liegt. Für Zusammenveranlagte liegt der Grundfreibetrag bei 16 708 Euro (pro Person bei 8354 Euro) pro Jahr.
Mein Ehemann ist noch berufstätig und versteuert sein Gehalt mit Steuerklasse drei, ich beziehe Altersrente. Bei Abgabe unserer Steuererklärung kommt es immer zu Nachzahlungen. Kann das sein?
Josef Ludwig: Ja, Steuerklasse drei beinhaltet, dass bei dem Ehemann beim Lohnsteuerabzug schon sämtliche Freibeträge berücksichtigt werden. Bei der gemeinsamen Steuerveranlagung wird das Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet. Da bei der Rente ja kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, ergibt sich dadurch für beide eine höhere Steuerbelastung. Und die vom Ehemann gezahlte Lohnsteuer reicht nicht für beide aus, deshalb die Nachzahlungen.
Mein Sohn ist seit vielen Jahren in Dubai tätig, verheiratet und hat zwei Kinder. Die Familie kommt nach Deutschland zurück, und er bleibt weiterhin in Dubai zum Arbeiten. In Deutschland hat er noch ein Haus vermietet. Ändern sich die steuerlichen Verhältnisse durch den Zuzug der Familie nach Deutschland nun?
Josef Ludwig: Es wird keine Änderung geben, da Ihr Sohn nach wie vor in Dubai arbeitet und sein Arbeitseinkommen dort versteuert wird. Seine Mieteinnahmen sind nach wie vor in Deutschland zu versteuern. Denn maßgeblich ist der sogenannte Belegenheitsort, das heißt, das Land, in dem das Haus steht, dort werden die Mieteinnahmen versteuert.
Ich bin Rentner in Luxemburg, meine Frau Rentnerin in Deutschland. Bisher habe ich keine Steuererklärung abgegeben. Muss ich in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben, und kann ich die deutschen Krankenversicherungsbeiträge in Luxemburg absetzen?
Andreas Scheer: Eine Steuererklärungspflicht in Luxemburg liegt grundsätzlich nicht vor. Hintergrund ist der Steuereinbehalt auf die Rente. Man kann allerdings einen Antrag stellen, wie ein Steuerinländer aus luxemburgischer Sicht besteuert zu werden. In diesem Zusammenhang können aber die deutschen Versicherungsbeiträge nicht berücksichtig werden.
Ich habe in meinem selbst genutzten Einfamilienhaus eine umweltfreundliche Heizungsanlage einbauen lassen. Wie kann ich die Kosten steuerlich in Abzug bringen?
Andreas Scheer: Die Lohnaufwendungen aus der Rechnung für den Einbau der Heizungsanlage plus die gesetzliche Umsatzsteuer können im Rahmen der Handwerkerleistungen in Höhe von 20 Prozent von maximal 6000 Euro als Steuerermäßigung von der festzusetzenden Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden. Dies bedeutet in Ihrem Fall in Zahlen: 1200 Euro Steuerermäßigung kommen in Betracht, sofern Sie den Maximalbetrag an Lohnkosten gezahlt haben.
Ich habe ein Waldstück und für 20 000 Euro Holz verkauft. Was ist zu tun?
Andreas Scheer: Suchen Sie unbedingt den Steuerberater auf. Eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt ist unbedingt notwendig, da eine sogenannte umsatzsteuerrechtliche Würdigung vorzunehmen ist. Die Gewinnermittlung für Forstwirtschaft muss beurteilt werden. Grundsätzlich ist von einer nachhaltigen Einnahmen-Erzielungsabsicht auszugehen, sofern eine Genehmigung über die Holznutzung aus dem Waldbestand vorliegt.

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