Stress mit dem Finanzamt vermeiden

Ein Schreiben vom Finanzamt in der Post: Kaum ein anderer Moment sorgt so spontan und sicher für einen Schweißausbruch. Selbst wer seine Hausaufgaben gewissenhaft gemacht hat, ist sich nie ganz sicher, ob er nicht doch etwas übersehen hat. Denn vor allem für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler gibt es vieles zu beachten.

Selbst wenn der Chef seine Belegschaft zum Betriebsfest einlädt - etwa zum Grillen - muss er einige Regeln kennen. "Übersteigen die Kosten pro Mitarbeiter die Grenze von 110 Euro, muss das ausrichtende Unternehmen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen", sagt Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Denn das Finanzamt wertet die Ausgaben in diesem Fall als Arbeitslohn. Für die Berechnung dieser Grenzen hat der Bundesfinanzhof nunmehr seine Rechtsprechung zu Gunsten der Unternehmen geändert. So sind Kosten für den "äußeren Rahmen" wie Raummieten, Eventmanager oder Reisekostenerstattungen für Arbeitnehmer nicht in die Berechnung der Freigrenze einzubeziehen. Auch ist der auf Familienmitglieder oder Gäste entfallende Aufwand nicht den Arbeitnehmern bei der Berechnung der Freigrenze zuzurechnen.
Anderes Beispiel: Wer seine Waren ins EU-Ausland - auch ins benachbarte - liefert, muss nachweisen können, dass diese tatsächlich angekommen sind. "Wer dazu nicht in der Lage ist, dem versagt das Finanzamt unter Umständen die Steuerfreiheit und setzt für die Lieferung Umsatzsteuer fest", sagt Wilk.
Vor allem wer selbst die Ware über die Grenze befördert, muss strenge Richtlinien einhalten. Die neue Gelangensbescheinigung bringt aber auch Erleichterungen für solche Fälle mit sich.
Fragen zu solchen und anderen Komplexen rund um das Thema Steuern beantworten am Mittwoch, 20. August, Experten der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz:
Josef Ludwig, 0651/7199- 194, Vizepräsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Ebenfalls am Apparat sitzen Martin von der Lahr, 0651/7199-195, Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, und Christian Rech, 0651/7199-196, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Rheinland-Pfalz. red
Namen bleiben anonym.

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