Technik-Tipp

Viele Menschen nutzen die Weihnachtszeit, um für ein paar Tage in Urlaub zu fahren. Doch wer plant, zum Weihnachtsshopping nach New York, zum Skifahren in die Schweiz oder zum Sonnetanken in die Türkei zu jetten, sollte sich vorher bei seinem Mobilfunkanbieter über die geltenden Roamingpreise informieren.

Die von der EU geregelten Mobilfunkpreise (EU-EURO-Tarif) für Handy-Telefonate, mobiles Internetsurfen und SMS aus dem EU-Ausland nach Deutschland gelten nur in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Außerhalb der EU sind die Preise für Roaming-Dienste um ein Vielfaches höher. Gebuchte Flatrates oder Minutenpakete gelten in der Regel ebenfalls nur in Deutschland. Da im Ausland die Dienste eines ausländischen Netzbetreibers genutzt werden, verzögert sich die Abrechnung der Gespräche oftmals. Vielfach bieten die Mobilfunkanbieter eigene Reisepakete, mit denen Telefonieren, Surfen oder Simsen zu verbilligten Preisen möglich ist. Kunden sollten sich über die Pakete informieren und darauf achten, dass das Reiseland in ihrem Paket enthalten ist. Einen gewissen Schutz vor ausufernden Kosten für Datenverbindungen bietet die Kostenbegrenzungsfunktion des weltweit geltenden Kostenairbags, erläutert die Expertin. Sie führt in EU-Ländern in jedem Fall automatisch zu einer Trennung der Mobilfunk-Verbindung, wenn Kosten von rund 60 Euro entstanden sind. Sollte in einem Urlaubsland außerhalb der EU der Kostenairbag nicht möglich sein, muss der Verbraucher per SMS informiert werden. Individuelle Fragen zum Thema Roaming beantworten die Experten der Verbraucherzentrale telefonisch unter der Rufnummer 09001/7780804 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr). Der Anruf kostet 1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen können abweichen. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen. red

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