Tiere bestatten: Rechte und Pflichten

Mainz · Tierfreunde im Volksfreund: Der Schmerz ist bei vielen Menschen groß, wenn Hund oder Katze sterben. Aber wie können Halter den Vierbeiner bestatten?

Mainz (dpa) Sterben Hund, Katze oder Wellensittich, kann das Halter schwer treffen. Umso wichtiger ist es für sie, dass ihr Tier angemessen bestattet wird. Die Möglichkeiten sind vielfältig - von der Einäscherung bis zur Bestattung im eigenen Vorgarten. Hierfür sollten Tierbesitzer aber wissen, welche Bestimmungen gelten. Denn mancher Verstoß kann hohe Bußgeldzahlungen nach sich ziehen, erklärt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil. Welche Tiere darf man im eigenen Garten vergraben? "Entscheidend ist die Größe des Tiers. Bei einer Dogge oder einem Schäferhund wird es schon schwierig", sagt Ackenheil. Kleine Haustiere wie Hamster, Wellensittich oder Meerschweinchen sind dagegen unproblematisch. Wer sich unsicher ist, sollte lieber bei seiner Kommune oder Gemeinde nachfragen.Worauf muss man bei der Bestattung auf dem Grundstück achten? Die Grabstelle sollte ein bis zwei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Und das Tier sollte mindestens 50 Zentimeter, besser noch einen Meter tief vergraben werden. Ratsam ist es, den Tierkörper in Material einzuwickeln, das leicht verrottet: also Wolldecken, Handtücher oder Zeitungen. Ausgeschlossen ist das Vergraben, wenn das Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt. Denn die Leichengifte könnten Gewässer oder Böden verschmutzen. Nicht außer Acht lassen sollten Halter auch die Todesursache. "Da muss ich mir die Frage stellen: Hat mein Tier eine Krankheit, die auf den Menschen übergehen könnte?", so Ackenheil. In einem solchen Fall ist eine Einäscherung die bessere Wahl. Am besten können Tierärzte einschätzen, ob eine gesundheitliche Gefahr besteht. Ein ebenfalls nicht unwichtiger Aspekt: Nur wer Eigentum besitzt, kann sein totes Tier so auf dem Grundstück begraben. In allen anderen Fällen muss der Vermieter zustimmen. Darf ich mein Tier auch im Park oder Wald bestatten? Auf keinen Fall. Öffentlicher Grund ist ausgeschlossen. Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz können bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen drohen: "Bis zu 15 000 Euro Bußgeld", warnt Ackenheil. Kann ich das Tier in der Tonne entsorgen? Grundsätzlich ja, aber auch hier ist wieder die Größe des Tiers entscheidend. "Ein Hase ja, eine Katze nein." Am besten wählen Halter dafür die Restmülltonne.Welche anderen Möglichkeiten der Bestattung haben Halter noch? In vielen Fällen sterben kranke Tiere nicht zu Hause, sondern werden beim Tierarzt eingeschläfert. Wer möchte, kann sein Tier dort lassen. Dann kommt es in eine Tierkörperbeseitigungsanlage. Wer das nicht möchte, kann seinen Fellfreund auch auf einem Tierfriedhof begraben lassen. Tierbestattungen kosten 100 bis 300 Euro, plus Grabmiete. Eine andere Möglichkeit ist, das Tier in einem Krematorium einäschern zu lassen. Nach der Einäscherung kann man die Asche des Tieres begraben oder die Urne mit nach Hause nehmen.Extra: IGEL FINDEN DRAUßEN NOCH GENUG FUTTER

Igel sind noch nicht auf menschliche Hilfe angewiesen. Derzeit ist es warm genug, dass die Tiere ausreichend Futter finden. Nur bei offensichtlich verletzten Tieren oder einem verwaisten Jungtier sollte man den Tierarzt verständigen. Darauf weist der Naturschutzbund Nabu hin. Im Garten fühlen sich Igel in luftigen Reisig- und Laubhaufen wohl. Wer möchte, kann aus Holz auch eine Igelburg bauen. Sie sollte an einem trockenen Platz - nie in einer Senke - aufgestellt und mit Reisig und Laub überdeckt werden. Kaut eine Katze an Kabeln herum, kann das für sie lebensbedrohlich werden. Denn neben einem Stromschlag können verschluckte Teile auch in den Darm gelangen und dem Tier schaden. Darauf macht der Deutsche Tierschutzbund aufmerksam. Wer ein angekautes Kabel findet, sollte die Katze sofort zum Tierarzt bringen. Ein Grund für das Verhalten könnten Langweile und bei Jungtieren auch Zahnschmerzen sein.

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