Trotz Trennung: Eine faire Sache

Ehepartner, die einen zerstörerischen "Rosenkrieg" im Fall der Trennung verhindern möchten, haben die Möglichkeit, eine ehevertragliche Vereinbarung zu treffen. Der Vertrag kann zu Beginn der Ehe oder aus Anlass bevorstehender Scheidung geschlossen werden und soll die bei einer Scheidung auftretenden Probleme regeln.

Allerdings muss die notarielle oder privatschriftliche Vereinbarung ausgewogen gestaltet sein und die Interessen beider Seiten berücksichtigen. Wer erwägt, einen Ehevertrag beziehungsweise ein Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, sollte sich im Vorfeld umfassend informieren. Einseitig benachteiligende Vereinbarungen sind nicht nur ungerecht, sondern tragen auch das latente Risiko der vollständigen Nichtigkeit in sich. Das heißt: Alle getroffenen Abmachungen können unwirksam werden. Gefährlich ist das insbesondere dann, wenn die Ehepartner den Vertrag bereits vor oder zu Beginn der Ehe geschlossen haben. Ist beispielsweise ein Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches vereinbart worden, muss der ausgleichsverpflichtete Ehepartner Teile seiner Altersvorsorge abgeben, obwohl er dies im Vertrauen auf den Ehevertrag nicht einkalkuliert hat. Entgegen anderslautender Behauptungen müssen die Ehepartner bei Gericht keinen vollstreckbaren Titel etwa in Form einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung vorlegen. Eine einvernehmliche Scheidung setzt lediglich voraus, dass beide Parteien die Scheidung beantragen, keine Anträge zum Sorge- und Umgangsrecht stellen und dem Gericht eine Einigung über Unterhaltspflichten sowie Hausrat und Ehewohnung mitteilen. Autor: Rechtsanwalt Jörg Hosp, Rechtsanwaltskanzlei Hosp Frischbier, Wittlich. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zurate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" text="www.rakko.de" class="more"%> Mehr Rechtstipps unter: <%LINK auto="true" href="http://www.ihr-ratgeber-recht.de" text="www.ihr-ratgeber-recht.de" class="more"%> Ihr Recht

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