(Ver-)Erben will geplant sein

Rund 100 Milliarden Euro werden jährlich an Begünstigte vererbt. Die "Generation Erben" kann diesen "Geldsegen" aber nicht ganz sorgenfrei verplanen: Häufig gibt es Streit, weil kein Testament vorliegt, und das Finanzamt redet auch noch ein Wort mit. Der TV und die Rechtsanwaltskammer Koblenz bieten dazu am 1. September, 18 bis 20.30 Uhr, eine kostenlose Infoveranstaltung im Kurfürstlichen Palais an.

Trier. (hw) Wer seinen Nachfahren ein schönes Erbe hinterlassen möchte, sollte schon zu Lebzeiten die Vermögensübergabe planen. Hilfe bieten hier die Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Trierische Volksfreund mit einer gemeinsamen Aktion: Unter dem Titel "Die Erbfolge selbst bestimmen, damit mein Erbe in die richtigen Hände kommt!" informieren mehrere Experten am Dienstag, 1. September, im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, Willy-Brandt-Platz 3, Trier, von 18 bis etwa 20.30 Uhr. Joachim Müller, Fachanwalt für Erbrecht, Justizrat Dr. Hans-Gert Dhonau, Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht, und Dr. Hans Vogt, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, klären über die häufigsten Fehler beim Vererben und Erben auf. Anschließend stellen sich die Experten den Fragen der Verbraucher.

Nur rund ein Viertel der volljährigen Deutschen hat ihren "letzten Willen" bisher schriftlich in einem Testament festgelegt. Dabei gibt es gerade im Erbfall immer wieder Streitigkeiten, die viel Geld kosten und bei selbstständigen Unternehmern sogar die Existenz gefährden können. So ist zum Beispiel Vorsicht geboten, wenn in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Teil der mit in die Gemeinschaft eingebrachten Eigentumswohnung noch zu Lebzeiten auf den Lebenspartner übertragen werden soll, um diesen abzusichern. Stirbt dieser Lebenspartner zuerst, muss der ehemalige Eigentümer für den übertragenen Teil der Eigentumswohnung Erbschaftssteuer bezahlen. Mit einem geschickt ausformulierten Testament lässt sich eine solche Zahlung vermeiden, und der Lebenspartner ist trotzdem abgesichert. Wer Steuern sparen will, kann dies durch Vorab- oder Umwegschenkungen. Jedoch: Jede Schenkung hat auch zivilrechtliche Folgen. Solche und andere Fragestellungen werden an dem Abend von den Experten beantwortet.

Tipps zum Erb- und Steuerrecht erhalten interessierte Verbraucher bei der Veranstaltung von TV und der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 1. September, 18 Uhr bis 20.30 Uhr, im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, Willy-Brandt-Platz 3, Trier. Alle interessierten Verbraucher sind bei freiem Eintritt eingeladen.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.

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