Verfügung und Sterbehilfe: Anwälte informieren

Trier · Trier (red) Obwohl jeder Mensch die Möglichkeit hat, frei zu entscheiden, ob und welche ärztlichen Behandlungsmethoden im Notfall erwünscht sind, haben nur ein Viertel der Bundesbürger eine Patientenverfügung erstellt. Tatsächlich akzeptieren Ärzte nur sehr wenige Patientenverfügungen uneingeschränkt, da viele Dokumente unzureichend formuliert sind.


Wie Patienten eine solche Situation vermeiden können und welche Möglichkeiten der Vorsorge und Selbstbestimmung es gibt, erfahren Verbraucher auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am Donnerstag, 16. März.
Drei Rechtsanwälte stehen Rede und Antwort. Die Rechtsanwaltskammer Koblenz lädt alle Interessierten ein, um die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Patientenverfügung und Sterbehilfe" zu diskutieren.
Beginn ist um 17.30 Uhr im Kurfürstlichen Palais Trier. Der Eintritt ist frei.
Informationen und Anmeldung bei: AzetPR, Kristina Riedel, Mail: riedel@azetpr.com , Telefon 040-41 327023

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