Versicherungsschutz kann bei Fahrerflucht ausgesetzt sein

Frankfurt · Frankfurt (dpa) Forsch ausgeparkt und dabei das Nachbarfahrzeug touchiert. Zettel mit Adresse an den Scheibenwischer geklemmt und weitergefahren? Kann doch nicht so schlimm sein.

Im Gegenteil: Fahrerflucht - auch bei einem Kratzer - kann nicht nur Strafen nach sich ziehen. Auch der Versicherungsschutz der Autofahrer ist gefährdet, teilt der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit.
Sich als Unfallbeteiligter zu entfernen, ohne sich ausreichend kenntlich gemacht zu haben, gelte als Vertragsverletzung. Bis zu 5000 Euro Regress könne der Versicherer vom Halter oder Fahrer fordern. Auch die Vollkasko-Versicherung müsse bei Fahrerflucht nicht zahlen. Das Vergehen der Fahrerflucht beschränkt sich nach Rechtsprechung auf Schäden, die in ihrer Reparatur mehr als 50 Euro kosten. Bei über 1500 Euro und Personenschäden riskieren Autofahrer laut AvD neben einer Geldstrafe auch ihren Führerschein.
Falls der Geschädigte nicht erscheint, müsse der Verursacher die Polizei rufen. Der Versicherung sollte er den Unfall innerhalb einer Woche melden. Die Länge der Wartepflicht hängt laut AvD vom Ausmaß und von den Umständen des Unfalls ab. Einfach nur einen Zettel an die Windschutzschreibe zu klemmen, reiche nicht aus. Der könne durch Regen unleserlich werden oder wegwehen.

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