Vom Geld und Abgelten

Pausenlos waren die Bank-Berater während der TV-Telefonaktion gefragt. Die Fragen drehten sich hauptsächlich um die Abgeltungssteuer.

Trier. (kat) Im Folgenden die interessantesten Fragen und Antworten der TV-Telefonaktion: Kommt die Abgeltungssteuer zu der Zinsabschlagssteuer hinzu?Lothar Düx, Kreissparkasse Vulkaneifel: Nein, die Abgeltungssteuer ersetzt die Zinsabschlagssteuer. Gibt es auch Finanz-Produkte, auf die keine Steuern anfallen? Lothar Düx: Ja, so gibt es etwa steueroptimierte Geldsparfonds. Sprechen Sie Ihren Berater daraufhin an. Was kommt mit der Abgeltungssteuer auf uns zu? Friedhelm Kunz, Sparkasse Mittelmosel-Eifel-Mosel-Hunsrück: Zusammenfassend kann man sagen, dass es zu einem grundlegenden Wechsel in der Art der Besteuerung kommt. Wichtige Punkte sind, dass die Abgeltungssteuer einheitlich 25 Prozent betragen wird und Kursgewinne zukünftig auch besteuert werden. Wie ändert sich die Dividendenbesteuerung? Willi Christmann, Sparkasse Trier: 2009 fällt das Halbeinkünfteverfahren weg, und die Dividenden sind voll zu versteuern. Welche Anlagestrategie empfehlen Sie im Hinblick auf die Abgeltungssteuer?Horst Schilz, Kreissparkasse Bitburg-Prüm: Sinnvoll sind etwa Engagements in Investmentprodukte, die von professionellen Fondsmanagern strukturiert und verwaltet werden. Diese bieten eine breite Zusammenstellung der einzelnen Anlageklassen für jede Marktlage, nutzen langfristig Renditechancen an der Börse und haben bei rechtzeitiger Anlage auch steuerliche Vorzüge. Denn zwischenzeitliche Gewinne fallen auf der Fondsebene an und werden steuerlich nicht unmittelbar dem Sparer angelastet. Die Abgeltungsteuer kommt - und welche Zugeständnisse macht der Fiskus?Horst Schilz: Der Staat will eine Vereinfachung und nicht zuvorderst mehr Geld einnehmen. So etwa kann jeder Anleger, dessen persönlicher Steuersatz geringer ist als 25 Prozent, die zu viel gezahlte Steuer im Zuge der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Darüber hinaus wird es einen Sparerpauschbetrag geben, der den bisherigen Sparerfrei- sowie den Werbungskostenpausch-Betrag ersetzt.

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