Von Alufolie bis Zahnpastatube

Berlin · Kleiderbügel oder Puppen, Styropor oder Kronkorken: Was in den Gelben Sack darf.

Berlin (dpa) In die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack gehören nicht alle Wertstoffe, sondern nur Verpackungsmüll. Was ist das?
Die Faustregel: Verpackungen, die nicht aus Papier und Glas sind, landen in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack. Die Branche spricht von Leichtverpackungen, also alles, was aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien besteht und ein Produkt schützt.
Beispiele: Dazu zählen Plastikbecher, Wurst-, Käse- und Eisverpackungen, Alufolien und Kosmetikverpackungen aus Plastik. Aber auch Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten und Styropor. Sogar Kronkorken von Flaschen und die ausgequetschte Zahnpastatube gehören dazu.
Lokale Ausnahmen: Allerdings kann es sein, dass der örtliche Entsorger andere Vorgaben macht. Manche schränken ein, dass expandiertes Polystyrol, auch bekannt unter dem Markennamen Styropor, nur in haushaltsüblichen Mengen in die Tonne oder den Sack wandern darf. An Geburtstagen oder Weihnachten können aber schon mal ganze Berge davon zusammenkommen - dann nach den Details beim Entsorger erkundigen. Manche bieten für einmalig anfallende große Abfallmengen gegen Entgelt extra Müllsäcke an.
In andere Tonnen: Nicht alles, was nach Kunststoff aussieht, darf in die Gelben Säcke. Dazu gehören übliche Plastikprodukte wie Bauklötze, Spielpuppen, Kleiderbügel, Haarbürsten und Küchengeräte sowie beschichtetes Papier wie mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen.
Umgang: Die Verpackungen der Gelben Gruppe sollten möglichst leer sein, sie sollten aber nicht ausgespült werden. Denn der Wasser- und Spülmittelverbrauch belastet die Umwelt unnötig. Wichtig ist laut Umweltbundesamt auch: Einzelne Becher nicht fest ineinander stecken, denn die Verpackungen müssen getrennt die Sortieranlage für Wertstoffe durchlaufen können.

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