Von Holzofen bis Rente: 2015 wird vieles anders

Zum Jahreswechsel am 1. Januar 2015 sind mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Hier ein Überblick:

Mindestlohn: Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1473 Euro brutto im Monat. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht.

Rente: Der Rentenbeitragssatz sinkt von aktuell 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll er unverändert bleiben.

Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen können wieder über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen. Dazu wird der bisherige Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Auf dieser Basis ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Der dürfte im ersten Jahr bei fast allen Kassen um die 0,9 Prozentpunkte betragen. Erwartet wird, dass er später deutlich steigt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verspricht sich mehr Wettbewerb unter den Kassen.

Gesundheitskarte: Die neue elektronische Gesundheitskarte löst endgültig die alte Krankenversicherungskarte ab. Die neue Karte soll den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern. Die Anwendungen werden schrittweise eingeführt. Die Karte ist aus Datenschutzgründen umstritten. Kritiker befürchten, dass sensible Gesundheitsdaten ausspioniert werden könnten.

Pflegeversicherung: Der Beitragssatz steigt von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3) um 0,3 Punkte und 2017 um weitere 0,2 Punkte. Die Leistungsbeträge steigen um vier Prozent. Das bringt etwa in vollstationärer Pflege bei Stufe eins 1064 Euro — 41 Euro mehr. Kurzzeit- und Verhinderungspflege können besser kombiniert werden. Zu Hause Gepflegte sollen leichter vorübergehend in einem Heim oder von ambulanten Diensten betreut werden können. Auch andere Leistungen werden ausgeweitet.

Familienpflegezeit: Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Während der Familienpflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll. Auf sechs Monate Pflegezeit ohne Darlehen hatten die Arbeitgeber schon bisher Anspruch.

Hartz IV: Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen steigen um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit nun einen Betrag von 399 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher.

Nummernschilder: Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur "Umkennzeichnung" für den neuen Zulassungsbezirk entfällt. Innerhalb einiger Länder galt dies schon. Der Tarif der KFZ-Versicherung richtet sich nach dem Wohnort.

Auto-Abmeldung: Ab dem 1. Januar zugelassene Fahrzeuge können später beim Kraftfahrt-Bundesamt online abgemeldet werden. Ermöglicht werden soll dies über neue Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und im Fahrzeugschein sowie den neuen Personalausweis.

Rentenfreibeträge: Wie in den vergangenen Jahren erhalten Rentner, die 2015 in den Ruhestand gehen, laut Neuem Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) einen geringeren Rentenfreibetrag als frühere Rentnerjahrgänge. Bei Rentenbeginn 2015 beträgt der Freibetrag nur noch 30 Prozent der Jahresrente. Für Rentner früherer Jahrgänge bleibt eine höhere Rente steuerfrei. Wer Anfang 2015 in Rente geht, muss bereits ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14 000 Euro mit einer Steuerbelastung rechnen, wenn er lediglich die gesetzlichen Versicherungsbeiträge als Ausgaben geltend machen kann.

Holzöfen: Weil alte Holzöfen und Holzheizkessel viel Feinstaub und andere gesundheitsgefährdende Schadstoffe ausstoßen, gelten neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen. Bürger können nach Angaben des Umweltbundesamtes mit Filtern nachrüsten, das sei aber mit über 1000 Euro oft teurer als der Kauf eines neuen Ofens. Für mit Holz betriebene Heizkessel, die vor 1995 errichtet wurden, müssen die Grenzwerte der Stufe 1 der Immissionsschutzverordnung eingehalten werden. Außerdem müssen Öfen und Kamine, die vor dem 1. Januar 1975 errichtet worden sind, strengere Grenzwerte erfüllen. Daneben gibt es weitere Abstufungen - nur nach dem 22. März 2010 eingebaute Öfen und Kessel sind komplett ausgenommen.

Sozialversicherungsbeiträge: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen 2015 dem NVL zufolge für einen höheren Bruttolohn Beiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt von 5950 Euro auf 6050 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern von 5000 Euro auf 5200 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab Januar eine Beitragsbemessungsgrenze von 4125 Euro.

Steuerbetrug/Selbstanzeige: Für reuige Steuerbetrüger wird es nun deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Steuerbetrug bleibt ab 2015 lediglich bis zu einer hinterzogenen Summe von 25 000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen wird nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen: Bei mehr als 25 000 Euro gilt ein Aufschlag von 10 Prozent.
Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro werden 15 Prozent fällig, bei einer Million verlangt der Fiskus sogar 20 Prozent mehr. Auch der Offenlegungszeitraum ändert sich: In Zukunft muss der reuige Steuersünder für zehn Jahre reinen Tisch machen.
Weitere Neuregelungen, die seit dem 1. Januar 2015 in den Bereichen Steuern, Recht und Finanzen greifen, lesen Sie in der TV-Ausgabe vom kommenden Montag, 5. Januar.

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