Wechsel lohnt selten

TRIER. Was bedeutet die Gesundheitsreform für Familien? Müssen sie künftig mehr für Gesundheit bezahlen? Der TV gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Die meisten gesetzlich Versicherten haben bereits erste Auswirkungen der zum 1. April in kraft tretenden Gesundheitsreform zu spüren bekommen. Zu Jahresanfang sind die Beiträge vieler Krankenkassen gestiegen - zwischen 0,2 und 1,6 Prozentpunkte. Wie wirkt sich das auf das Budget von Familien aus? Der TV hat anhand der fiktiven Musterfamilie Vogel nachgerechnet. Ein Selbstbehalt kann sich auszahlen

Thomas Vogel, 39, verheiratet, zwei Kinder, Teresa, neun, und Tim, 17, hat ein Bruttoeinkommen von 3000 Euro. Er ist gesetzlich versichert. Der um 1,6 Prozentpunkte höhere Beitrag schlägt bei ihm mit 24 Euro im Monat zu Buche. Mit den neuen Wahltarifen , die viele Kassen ab April anbieten, kann beim Beitrag gespart werden. Entscheidet sich Thomas Vogel für einen Selbstbehalt , erklärt er sich bereit, im Krankheitsfall eine festgelegte Summe (beispielsweise 1000 Euro) pro Jahr an Behandlungskosten selbst zu bezahlen. Dafür kann die Krankenkasse beispielsweise eine Jahresprämie von 400 Euro überweisen. Der normale Beitrag muss trotzdem bezahlt werden. Bleibt die Familie gesund, lohnt sich der Tarif. Müssen aber mehr als 400 Euro im Jahr aus eigener Tasche bezahlt werden, zahlt Thomas Vogel mehr als ein Kassenmitglied ohne Selbstbehalt. Er kann sich auch dafür entscheiden, ein Jahr lang - außer zu Vorsorgeuntersuchungen - nicht auf Kosten der Kasse zum Arzt zu gehen, dann gibt es maximal einen Monatsbeitrag zurück ( BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG). Diese Regelung gilt auch für beitragsfrei mitversicherte Familienmitglieder wie etwa Ehefrauen oder Kinder über 18 Jahre. Im Fall von Thomas Vogel wären die beiden Kinder davon ausgenommen. Kinder unter 18 oder in der Ausbildung und nichtberufstätige Ehepartner werden auch weiterhin beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sein. Daher lohnt sich für die meisten Familien auch nicht der Wechsel zur privaten Versicherung. Dort müssen für alle Kinder zusätzliche Beiträge gezahlt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen künftig Mutter-Kind-Kuren sowie alle von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen . Auch alle Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche werden weiterhin von den Kassen übernommen. Mit der Gesundheitsreform verringern sich die Belastungsgrenzen bei Zuzahlungen für Familien. Gesetzlich Versicherte wie Thomas Vogel brauchen nicht mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen für Arztbesuche, Medikamente oder Klinikaufenthalte zu leisten. Zusammen mit Weihnachts- und Urlaubsgeld kommt Thomas Vogel auf einen Bruttoverdienst von 40 000 Euro. Für seine Ehefrau Tanja kann er einen Freibetrag von 4410 Euro abziehen, pro Kind verringert sich das Bruttoeinkommen um 3684 Euro, bleiben also noch 28 294 Euro. Davon zwei Prozent macht 565,88 Euro, die Thomas Vogel und seine Familie jährlich maximal an Zuzahlungen leisten müssen. Kinder und Jugendliche unter 18 sind (außer bei Fahrkosten) generell von Zuzahlungen befreit. Bei c hronisch Kranken liegt die Belastung bei einem Prozent, falls sie regelmäßig zur Vorsorge gehen. Alleinerziehenden wird für das erste Kind ein Freibetrag von 4410 Euro angerechnet. Auch Rentner können für den Ehepartner einen Freibetrag von 4410 Euro geltend machen.

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