Wenn der Urlaubs-Vermittler Pleite ist

Die Insolvenz des Internetunternehmens Unister wirft viele Fragen bei Verbrauchern auf. Mittlerweile hat auch die Tochter Unister Travel Betriebsgesellschaft Insolvenz angemeldet, zu ihr gehört auch die Betreiberfirma der Plattform ab-in-den-urlaub.de.

Was geschieht bei gebuchten Pauschalurlauben? Hier haben Reisende Glück im Unglück. Denn buchen sie eine Pauschalreise, bekommen sie einen Reisesicherungsschein und sind so im Falle einer Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Wichtig: nicht zahlen, solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Und wie gehe ich im Falle der Insolvenz dann vor? Tritt nun tatsächlich der Insolvenz-Fall ein, wenden sich Betroffene direkt an den Versicherer. Dazu reicht man dem Versicherer Quittungen über schon gezahlte Leistungen ein.Und wenn ich nur ein Hotel gebucht habe?Wurde nur das Hotel gebucht - nicht als Paket etwa mit einem Flug - besteht laut der Verbraucherzentrale Brandenburg keine Insolvenzabsicherungspflicht. Daher wichtig: nicht alles im Voraus zahlen. Gilt das Gleiche, wenn ich nur den Flug gebucht habe? Genau, hier ist es ähnlich wie bei der reinen Hotelbuchung. Es gibt keine Insolvenzsicherungspflicht für Airlines. Und: Laut Bundesgerichtshof ist es durchaus rechtmäßig, dass bei der Buchung schon der volle Preis gezahlt wird, erklärt die Verbrauchzentrale Brandenburg. Abgesichert ist der Reisende nur, wenn er den Flug eben im Paket bucht und so für die Pauschalreise einen Sicherungsschein bekommt. Und was ist, wenn ich einen Gutschein von einem insolventen Unternehmen habe? Wenn der Insolvenzverwalter entscheidet, dass Gutscheine nicht ausgezahlt werden können, hätten Verbraucher eine geringe Chance, an ihr Geld zu kommen.

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