Wer frühzeitig plant, kann viel Geld sparen

2009 kommt die Abgeltungssteuer, doch Sparer sollten sich schon jetzt auf die Änderung einstellen. Denn die Neuerung bringt vor allem Nachteile für langfristige Anlagen - etwa für die Altersvorsorge.

Trier. Eigentlich haben die Deutschen noch ein ganzes Jahr Zeit, bis die neue Abgeltungssteuer wirksam wird. Handeln müssen die Sparer aber jetzt schon, am besten, indem sie ihr Geld so anlegen, dass die Steuer nicht zu hart trifft - oder wie ein Experte meint: "In diesem Fall entgeht wirklich einmal der frühe Vogel dem Fiskus."Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz rät ebenfalls zum Handeln, warnt aber vor unüberlegten Aktionen. "Anleger sollten jetzt nicht überstürzt handeln", rät Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. "Schnell getroffene Fehlentscheidungen können langfristig teuer werden - nämlich dann, wenn die Kursgewinne ab 2009 versteuert werden müssen." Skepsis sei angebracht: Gerade die neuen Produkte sollten auf Gebühren und ihren langfristigen Nutzen überprüft werden.Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent fällt für alle Kapitalanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden, auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen an. Dabei spielt die Haltedauer der Investments keine Rolle mehr. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, so dass die Abgeltungssteuer maximal 28 Prozent beträgt. Als sogenannte Quellensteuer wird sie von den Banken unmittelbar an das Finanzamt abgeführt und muss nicht mehr wie bisher in der Einkommenssteuer-Erklärung verrechnet werden.Wer einen persönlichen Einkommenssteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, der muss eingestrichene Gewinne auch künftig nur mit einem individuellen Steuersatz versteuern. Doch das betrifft fast nur Geringverdiener, wie der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin hochrechnet: Ein Steuersatz von 25 Prozent entspreche einem Jahresgehalt von 15 000 Euro. Steuern sparen mit Verlust-Rechnungstopf

Eine Möglichkeit, diese Abgeltungssteuer zum Teil zu umgehen, bietet der sogenannte Verlustrechnungstopf, sagt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. "Danach können Anleger die steuerpflichtigen Zinserträge mit Verlusten aus dem Verkauf von Kapitalanlagen verrechnen", erläutert Edgar Wilk. Dies könne auch jetzt schon in die Finanzplanung einbezogen werden, denn eventuell sei es sinnvoll, etwaige Verlustgeschäfte bis 2009 aufzuheben. Ein Steuerberater hilft hier bei der Entscheidung. Genauso kann es sich bei Personen mit derzeit höherem Steuersatz als 25 Prozent lohnen, 2008 auf den Zinszufluss aus festverzinslichen Wertpapieren oder abgezinsten Sparbriefen zu verzichten und die Erträge erst 2009 zu versteuern.

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