Wer will, kann auch länger arbeiten

Wer 45 Jahre gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann neuerdings mit 63 Jahren in Rente gehen. Der TV erläutert, für wen das infrage kommt, welche Ausnahmen es gibt und ob die Rente mit 63 auch für Grenzgänger gilt.

Was bedeutet Rente mit 63? Können nun alle Arbeitnehmer schon mit 63 Jahren in Rente gehen? Nein. Seit 1. Juli können alle Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. "Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an und wird für alle 1964 oder später Geborenen wieder wie bislang bei 65 Jahren liegen", sagt Simone Kaufmann, Rentenexpertin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer. Welche Zeiten zählen zu den 45 Jahren? Auf die 45 Jahre werden folgende Zeiten angerechnet: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung,Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit,Wehr- oder Zivildienstpflicht, Pflege von Angehörigen, Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes,Kurzarbeitergeld.TV-Serie Basiswissen Rente

Was ist, wenn Arbeitnehmer zwischendurch arbeitslos waren? Können sie dann trotzdem mit 63 Jahren in Rente gehen?In solchen Fällen könne sich die Feststellung der Rente verzögern, erläutert die Rentenexpertin. "Die Rentenversicherung muss dann zunächst recherchieren, welche Art der Leistung während der Arbeitslosigkeit bezogen wurde. Zeiten, in denen etwa Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II bezogen wurde, können nicht bei den 45 Jahren berücksichtigt werden." Auch könnten Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor der Rente mit 63 nicht berücksichtigt werden, sagt Kaufmann. Ausnahme sei, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde.Können auch Grenzgänger, die etwa in Luxemburg arbeiten, von der Rente mit 63 profitieren? "Ja, Versicherungszeiten in anderen EU-Ländern werden auf die Wartezeiten, also auch auf die 45 Jahre für die Rente mit 63, angerechnet", sagt Kaufmann. Kann ein bereits gestellter Rentenantrag zurückgenommen werden, um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu bekommen?Ja. Und zwar solange über die beantragte Rente noch kein rechtlich bindender Bescheid ergangen ist. Bindend sei ein Rentenbescheid dann, wenn er - zum Beispiel nach Ablauf der Widerspruchsfrist - nicht mehr angefochten werden könne, heißt es. Müssen Arbeitnehmer, die 45 Jahre in die Rentenversicherung gezahlt haben, mit 63 in Rente gehen oder können sie noch weiterarbeiten? Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, also mindestens 45 Jahre versichert waren, seien nicht verpflichtet, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. "Sie können weiterarbeiten, wenn dies nicht arbeits- oder tarifvertraglich oder auf andere Weise arbeitsrechtlich eingeschränkt ist", teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Morgen können Sie drei Experten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Fragen zum Thema Rente am TV-Telefon stellen.

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