Wie Bürger entlastet werden

Durch das kürzlich beschlossene Bürgerentlastungs-Gesetz können Steuerzahler ab dem Jahr 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu einem größeren Teil als bisher von der Steuer absetzen. Heute beantworten Experten in der TV-Telefonaktion von 17 bis 19 Uhr Fragen zum Thema.

Trier. (red) Viele Bürger wissen noch nicht, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen sie steuerlich profitieren können. Mit den neuen Regelungen setzt der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Die Richter in Karlsruhe hatten im Februar 2008 entschieden, dass die zurzeit geltende beschränkte steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zu einer privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. "Von den neuen Möglichkeiten profitieren vor allem Steuerpflichtige, die relativ hohe Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung zahlen", erläutert der Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Edgar Wilk. Aber auch Geringverdiener können mit Entlastungen rechnen, denn das neue Gesetz verbessert die steuerliche Berücksichtigung anderer Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Fragen zum Thema beantworten: Josef Ludwig (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Vize-Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz) 0651/7199-194; Alwin Kort (Steuerberater, Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz), 0651/7199-195, Christian Thielemann (Steuerberater, Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz) 0651/7199-196 und Christian Rech (Steuerberater, Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz), 0651/7199-197.

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