Wohin mit dem Ersparten?

TRIER. (red) Viele Bürger sind in "Geldfragen" unsicher. Guten Rat gab es nun bei einer TV-Telefonaktion von Experten des Bundesverbandes deutscher Banken. Zwei Stunden lang beantworteten Silvia Reinholz, Martin Albert und Klaus Winter die zahlreichen Fragen unserer Leser rund um die Geldanlage.

Steigen nächstes Jahr die Zinsen? Die Europäische Zentralbank hat bereits mehrfach die Leitzinsen angehoben. Weitere deutliche Zinserhöhungen sind aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. So lange die Inflationsrate niedrig bleibt, dürfte das Zinsniveau kaum wesentlich weiter steigen. Was geschieht mit meinen Sparguthaben bei einer privaten Bank, wenn diese Pleite machen sollte? Die meisten privaten Banken sind dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Dieser schützt Sparguthaben, Festgeld- und andere Einlagen umfassend, auch große Geldbeträge. Gehört die Bank nicht dem Einlagensicherungsfonds an, sondern nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, dann sind Kundenguthaben jedoch nur zu 90 Prozent, maximal 20 000 Euro pro Kunde geschützt. Wie schätzen Sie die Börsenaussichten für nächstes Jahr ein? Die Perspektiven sind nach wie vor positiv, vor allem auch für deutsche und europäische Aktienmärkte. Denn nicht nur die Aktienkurse sind gestiegen, sondern auch die Erträge vieler Aktienunternehmen. Gemessen am Kurs-Gewinn-Verhältnis gelten viele Aktien immer noch als günstig bewertet. Muss ich neue Freistellungsaufträge stellen, weil der Sparer-Freibetrag gekürzt wird? Nein, das müssen Sie nicht. Wenn Sie mehrere Freistellungsaufträge erteilt haben, ist es aber sinnvoll, die Verteilung der Beträge zu überprüfen. Vielleicht ist eine andere Aufteilung der frei gestellten Beträge sinnvoll. Tun Sie nichts, kürzen die Kreditinstitute die vor dem 1. Januar 2007 erteilten Freistellungsaufträge grundsätzlich auf 56,37 Prozent des frei gestellten Betrages. Was bringt die Abgeltungsteuer Neues? Die für 2009 von der Regierung geplante Abgeltungsteuer soll für alle Kapitalerträge und grundsätzlich auch für Kursgewinne gelten. Im Gegensatz zum derzeitigen Recht ist mit dem Abzug der Steuer die Steuerpflicht "abgegolten". Derzeit unterliegen dagegen Kapitalerträge, die den Sparer-Freibetrag überschreiten, dem persönlichen Einkommensteuersatz, der je nach Höhe der gesamten Einkünfte unterschiedlich hoch ist. Soll ich meine europäischen Aktienfonds verkaufen? Die Aussichten für die Aktienmärkte sind positiv. Es bestehen weiterhin Chancen auf Kurssteigerungen. Von daher drängt sich ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf. Freilich sollten Sie neben Aktienfonds auch festverzinsliche Anlagen haben. Denn keiner kann die künftige Kursentwicklung mit Sicherheit vorhersagen.

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