Worauf es bei den Kosten für die Pflege ankommt

Wer muss was zahlen, wenn ein Familienmitglied Pflege in Anspruch nehmen muss? Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es? Vier Experten der Sparkasse gaben TV-Lesern Tipps am Telefon.

Ich (70) habe jahrelang meine 90-jährige Mutter gepflegt. Jetzt möchte ich für mich Vorsorge treffen. Was raten Sie mir?Andreas Reiten, Versicherungsfachmann, Kreisparkasse Bitburg-Prüm: Ich rate Ihnen zu einer Pflegerente, finanziert durch eine Einmalzahlung. Dadurch ist das Pflegerisiko abgedeckt.Ich bin Rentnerin. Mein Vater ist dement und im Pflegeheim. Ich habe drei Geschwister. Wie werden wir als Verwandte finanziell herangezogen, wenn das vorhandene Vermögen aufgebraucht ist?Stefan Nehren, Versicherungsfachmann, Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück: Die individuellen Einnahmen werden hochgerechnet, Freibeträge werden abgezogen, und danach bemisst sich der jeweilige Eigenanteil. Informationen stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den Paragrafen 1601, 1606 und 1608. Dort ist die Unterhaltspflicht dargestellt. Ebenfalls können Sie Informationen beim Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vom Bundesgesundheitsministerium unter Telefon 030/3406066-02 erhalten oder unter <%LINK auto="true" href="http://www.pflegestaerkungsgesetze" class="more" text="www.pflegestaerkungsgesetze"%>.de. Oder suchen Sie einen Fachanwalt oder Notar auf.Ich bin 72 Jahre alt, Rentner und vermögend. Muss ich, falls ich gepflegt werden muss, mein Erspartes aufbrauchen?Oliver Tschäpe, Fachberater Versicherungen Sparkasse Trier: Ja, weil der Staat es so vorsieht, dass neben der Rente auch das Ersparte bei Pflegebedürftigkeit aufgebraucht werden muss.Ich (71) leide an einer Herzerkrankung. Kann ich noch eine Versicherung abschließen?Thomas Jaax, Versicherungsfachmann Kreissparkasse Vulkaneifel:Eine Absicherung, die in jedem Fall möglich ist, besteht über den staatlich geförderten Pflege-Bahr. Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt, demnach leistet die Versicherung auch erst nach fünf Jahren nach Vertragsabschluss. Die einzige Ausnahme besteht bei einem Unfall. Solange keine Pflegebedürftigkeit vor Vertragsabschluss besteht, müssen die Versicherer jeden annehmen. Bei sonstigen privaten Zusatzversicherungen müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden, die zu einer Ablehnung führen können.Stimmt es, dass die Pflegesätze im kommenden Jahr steigen werden?Stefan Nehren: Ja, das stimmt. Beispielsweise steigen die Leistungen der vollstationären Pflege in Pflegestufe I von 1023 Euro im Monat auf 1064 Euro im Monat. Weitere Informationen erhalten Sie unter <%LINK auto="true" href="http://www.pflegestaerkungsgesetze.de" class="more" text="www.pflegestaerkungsgesetze.de"%> kat

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