Zu krank: Kündigung droht

Köln · Köln (dpa) Mitarbeitern droht die Kündigung, wenn der Betriebsarzt sie für ungeeignet für ihren Job hält - und sie das dem Arbeitgeber verschweigen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.

: 7 Sa 217/15). In dem Fall wurde einem Mann gekündigt, der seit Jahren LKW-Fahrer für Gefahrguttransporte war. Der Betriebsarzt stellte fest, dass es befristete gesundheitliche Bedenken gibt. Darüber informierte der Mitarbeiter seinen Chef jedoch nicht. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, dass sein Mitarbeiter ihm dies verschwieg, kündigte er ihm fristlos.

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