mein Recht

Wer zu tief ins Glas geschaut hat, kann seine Fahrerlaubnis riskieren. Besteht Verdacht auf Alkohol am Steuer, wird der Fahrer darum gebeten, einen Atemalkoholtest zu machen.

 Rechtsanwalt Jörg Hosp. Foto: Privat

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Der Test ist freiwillig und kann abgelehnt werden. In der Regel wird der Polizeibeamte im nächsten Schritt auf die Abgabe einer Blutprobe drängen. Wird dies abgelehnt, darf der Polizeibeamte die Blutprobe nicht selbstständig anordnen, da die Anordnung einem Richter vorbehalten ist. Falls sich der Beamte über diesen Richtervorbehalt willkürlich hinwegsetzt, ohne zuvor zumindest versucht zu haben, einen Richter zu erreichen, ist es möglich, dass dies die Ergebnisse der Blutprobe in einem anschließenden Straf- oder Bußgeldverfahren unverwertbar macht. Eigenständig darf der Polizist eine Blutprobe nur bei "Gefahr im Verzug" anordnen, das heißt nur dann, wenn das Warten auf die Anordnung des Richters zu einer beträchtlichen zeitlichen Verzögerung führen würde oder, wenn die exakte Blutalkoholkonzentration aufgrund des natürlichen Alkoholabbaus nicht mehr nachgewiesen werden kann. Dies kommt in Nachtzeiten sowie früh am Morgen in Betracht, wenn kein Richter erreicht werden kann und sich die Blutalkoholkonzentration nahe an den gesetzlichen Grenzwerten von 0,3, 0,5 oder 1,1 Promille bewegt. "Gefahr im Verzug" wird auch bei Verdacht auf Nachtrunk angenommen. Nur eine schnelle Blutprobe garantiert eine realistische Rückrechnung auf die Trinkmenge zum Tatzeitpunkt. Ordnet der Polizeibeamte die Blutprobe selbst an, muss er die Umstände, aus denen sich die "Gefahr im Verzug" ergibt, nachvollziehbar dokumentieren. Auch der erfolglose Versuch, einen Richter zu erreichen, muss schriftlich festgehalten werden. Letztlich ist immer eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Rufnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter rakko.de Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf volksfreund.de/kolumne

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