mein Recht

Zwar sind die rechtlichen Beziehungen zwischen Eheleuten sehr ausführlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Eheleute sollten sich aber bewusst machen, dass der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft ist.

Wer eine individuelle Lösung wünscht, muss bei einem Notar einen Ehevertrag schließen. Wenn ein Ehepartner ein sehr risikoreiches Gewerbe betreibt, bei dem erhebliche Haftungsansprüche Dritter entstehen können, ist es wichtig, den Ehegatten zu schützen, indem der Güterstand der Gütertrennung vereinbart wird. Das ist auch dann ratsam, wenn einer der Ehepartner oder beide bereits vor der Ehe über ein "kompliziertes Vermögen" verfügen, etwa in Form von Firmen, Beteiligungen, Immobilien oder Wertpapieren. In einem Ehevertrag können auch andere, eine Scheidung betreffende Bestimmungen geregelt werden: die Zahlung von Unterhalt, die Behandlung des bis dahin erworbenen Vermögens, die Verteilung der Versorgungsansprüche. Der Abschluss eines Ehevertrages ist auch notwendig, wenn der gesetzlich vorgesehene Versorgungsausgleich, das heißt die wertmäßige Verteilung aller während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften, bei einer Scheidung ausgeschlossen werden soll. Die Eheleute können in notarieller Form vereinbaren, dass auf einen Ausgleich verzichtet wird. Wenn ein Ehepartner oder beide schon einmal oder gar mehrmals verheiratet waren und sollten von früheren Ehepartnern noch Ansprüche bestehen, lassen sich die in diesem Fall sehr komplizierten und wirtschaftlich schwierigen unterhaltsrechtlichen Regelungen im Rahmen eines Ehevertrags viel besser ordnen. Viele Leute haben große Hemmungen, mit ihren Partnern über einen Ehevertrag zu sprechen, aus Angst, dass dadurch der Verdacht mangelnden Vertrauens aufkommt. Ein Ehevertrag muss jedoch nicht unbedingt zu Beginn der Ehe, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen werden. Oftmals bedarf es erst einiger Erfahrungen, um einzusehen, dass Vermögensangelegenheiten innerhalb der Ehe sinnvollerweise in einem Vertrag geregelt werden sollten. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter <%LINK auto="true" href="http://www.rakko.de" text="www.rakko.de" class="more"%>. Besuchen Sie auch das neue Online-Verbraucherportal der Rechtsanwaltskammer Koblenz unter <%LINK auto="true" href="http://www.ihr-ratgeber-recht.de" text="www.ihr-ratgeber-recht.de" class="more"%>. Rechtsanwalt Jörg Hosp, Rechtsanwaltskanzlei Hosp Frischbier, Wittlich. Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf <%LINK auto="true" href="http://www.volksfreund.de/kolumne" text="www.volksfreund.de/kolumne" class="more"%>

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