Bei einem vorzeitigen Ausstieg aus ihrer Rentenversicherung machen Verbraucher in der Regel herbe Verluste. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Denn die Kosten, die sich aus den gesamten bis Vertragsende einzuzahlenden Beiträgen berechnen, werden in den ersten Vertragsjahren abgezogen. Die Folge: Kunden bekommen weit weniger zurück, als sie eingezahlt haben, wenn sie den Vertrag wenige Jahre nach Abschluss bereits wieder kündigen.
Daher sollten Verbraucher auch hellhörig werden, wenn Finanzvermittler zur Kündigung einer Rentenversicherung raten, weil sie ein vermeintlich besseres Produkt empfehlen können. Der Berater bekomme für jeden neuen Vertrag eine Verkaufsprovision, erklären die Verbraucherschützer. Das werden dem Kunden oft aber verschwiegen.
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