Gut zwei von fünf Beschenkten (42 Prozent) gehen wieder in den Laden und lassen sich den Preis erstatten oder gutschreiben, wenn sie ein Geschenk bekommen haben, das ihnen nicht gefällt. Das ergab eine repräsentative Befragung des IT-Branchenverbandes Bitkom in Berlin. Etwa jeder Fünfte (18 Prozent) behält Geschenke, auch wenn sie ihm nicht gefallen. Knapp jeder Siebte (15 Prozent) verschenkt die Waren weiter. Ein kleiner Teil der Befragten (7 Prozent) verkauft oder versteigert die Geschenke im Internet.
Wer den Weg über eine Verkaufs- oder Auktionsplattform wählt, sollte sein Produkt ehrlich bewerben, rät Bitkom. Online-Verkäufer seien verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zum Beispiel sei die Kennzeichnung «wie neu» bei Gebrauchsspuren nicht zulässig und führe leicht zu negativen Bewertungen anderer Nutzer. Verkäufer sollten außerdem selbst Fotos von der Ware machen. Wer einfach die Fotos von der Herstellerseite benutzt, verletze das Urheberrecht. Gleiches gelte für kopierte Werbetexte.
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