Das Bezahlen mit der Kreditkarte darf im europäischen Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Grundlage sei eine Verordnung der Europäischen Union, die Kostengleichheit für solche Transaktionen innerhalb der Eurozone vorschreibt, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite . Nach dem Urlaub sollten Kunden daher einen Blick auf ihre Kontoauszüge werfen. Habe die Bank Gebühren berechnet, sollten Kunden sich an das Institut wenden.
Die EU-Verordnung schreibe außerdem vor, dass die Geldabheben mit der Karte am Automaten innerhalb der Eurozone nicht teurer sein dürfe als im Inland, erklären die Verbraucherschützer. Das heiße aber nicht, dass das Benutzen des Automaten kostenlos sei. Denn dabei werde nicht die kostenlose Barabhebung bei der Hausbank zugrunde gelegt, sondern das Entgelt, das Verbraucher an einem inländischen Automaten eines anderen Instituts bezahlen müssen. Dieses kann auch innerhalb Deutschlands fünf Euro betragen.
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