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aus unserem Archiv vom 05. September 2012
Kommentare: Kommentare zeigen Ort: München (dpa/tmn) Drucken  E-Mail

Erbe muss die Bestattungskosten des Verstorbenen bezahlen

Im Todesfall ist es gar nicht einfach, sich über die Beerdigungsmodalitäten klar zu werden. Besonders wenn die Erbschaft nicht an die nahe Familie fällt. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber aber klare Vorgaben geschaffen.

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Erben müssen die Bestattungskosten aus dem Nachlassvermögen bezahlen. Das gilt zumindest dann, wenn der Verstorbene nichts anderes angeordnet habe, erklärt das Deutsche Forum für Erbrecht in München. Gibt es mehrere Erben, tragen sie die Bestattungskosten gemeinsam. Zu den Kosten zählt dabei alles, was zu einer würdigen Beerdigung gehört. Neben der eigentlichen Bestattung müssen also etwa auch der Leichenschmaus, eine Grabstätte sowie Traueranzeigen vom Erben bezahlt werden.

Allerdings dürfe der Erbe aufgrund dieser Zahlungspflicht nicht auch automatisch bestimmen, wo und auf welche Art und Weise der Verstorbene bestattet wird. Dieses sogenannte Recht zur Totenfürsorge stehe nur den nächsten Familienangehörigen zu, erklärt das Erbrechtsforum. Ist der Erbe ein Außenstehender oder ein entfernter Verwandter, so gelte: Organisiert werde die Bestattung von den nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder Kindern, bezahlen müsse sie der Erbe.




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