Frist wegen Poststreik versäumt - Absender haftet

Berlin (dpa/tmn) · Absender haften selbst, wenn sie aufgrund der derzeitigen Warnstreiks bei der Post wichtige Fristen nicht einhalten. Für das fristgerechte Einreichen von Kündigungen oder Krankschreibungen sind Verbraucher selbst verantwortlich.

Mit der Post könne sich niemand herausreden, erläutert die Verbraucherzentrale Berlin. Es bestehe auch kein Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen oder die Gewerkschaft, die zu dem Warnstreik aufgerufen hat.

Die Verbraucherschützer raten daher, wichtige Sendungen per Einschreiben mit Rückschein aufzugeben. Dann verbleibt ein Beleg für die rechtzeitige Aufgabe der Sendung beim Absender und er hält einen Beweis in Händen. Möglich sei auch das Ausweichen auf Wettbewerber der Post, die es seit einiger Zeit gibt. Bei einigen Anbietern sei allerdings zu beachten, dass bei ihnen zum Teil längere Transportzeiten gelten.

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