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aus unserem Archiv vom 10. August 2012
Kommentare: Kommentare zeigen Ort: Bremen (dpa/tmn) Drucken  E-Mail

Gestohlenes Fahrrad wieder da: Versicherung informieren

Das Fahrrad ist weg, die Versicherung zahlt eine Entschädigung - und dann taucht es plötzlich doch wieder auf. Will sich der Besitzer nicht strafbar machen, muss er die Versicherung davon in Kenntnis setzen.

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Wird das Fahrrad bei einem Einbruch gestohlen, können Besitzer von der Hausratversicherung eine Entschädigung erhalten. Taucht das Rad aber wieder auf, müssen sie ihre Versicherung darüber schriftlich informieren, wie Rechtsexperte Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) in Bremen erklärt. Entweder der Besitzer zahlt das Geld dann zurück, oder er stellt das wiedergefundene Bike der Versicherung zur Verfügung.

Wird das Fahrrad bei einem Einbruch in einen abgeschlossenen Raum gestohlen, kommt die Hausratsversicherung für den Verlust auf. Dafür müssen Besitzer den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Stand das gestohlene Rad nicht in einem abgeschlossenen Raum, bekommt der Besitzer höchstens Geld, wenn er eine Zusatzpolice für das Bike abgeschlossen hat, wie der ADFC-Experte erläutert. Wann der Versicherungsschutz hierbei im Einzelnen greift, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Darüber hinaus gibt es spezielle Fahrradversicherungen, die aber meist nur für besonders teure Fahrräder abgeschlossen werden.




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