Die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen mehr Geld. Der monatliche Regelsatz steigt Anfang kommenden Jahres für einen Single um 8 auf 382 Euro. Der Bundesrat billigte am Freitag (12. Oktober) die entsprechende Verordnung. Erstmals nach der Hartz-Reform von 2010 werden auch die Sätze für ältere Kinder von Langzeitarbeitslosen aufgestockt. Die Anhebung um 2,1 Prozent entspricht der Rentenerhöhung von Anfang Juli.
Die Regelsätze werden jeweils zu Jahresbeginn entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen angepasst. 2005, im Startjahr von Hartz IV, lag der Regelsatz für Singles bei 345 Euro. Die anhaltenden Kaufkraftverluste - vor allem angesichts der zuletzt stark gestiegenen Energiepreise - gleicht die Anhebung nicht aus.
Nach dem Entwurf steigt der Hartz-IV-Satz für Partner auf 345 Euro (plus 8 Euro), für Kinder von 0 bis sechs Jahren auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro.
Die Kinderregelsätze der 6- bis 18-Jährigen waren nach der Hartz-Reform von 2010 nicht angehoben worden, da sie nach Berechnung der Regierung schon zum damaligen Zeitpunkt zu hoch angesetzt waren, jedoch nicht gekürzt wurden. Der «Überhang» wurde mit den beiden letzten Erhöhungen verrechnet und ist nun abgetragen.
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