«Von Vorkasse raten wir ab - insbesondere natürlich bei insolventen Unternehmen», sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Dem Versandhaus droht die Einstellung seines Betriebs zum 1. Oktober. Wer schon bestellt hat und die Ware sicherheitshalber nicht mehr bekommen möchte, könne seinen Kaufvertrag widerrufen.
Werde der Geschäftsbetrieb eingestellt, verfallen alle Gewährleistungsansprüche auf Waren. Eigentlich könne ein Käufer zwei Jahre lang Ansprüche wegen Mängeln beim Verkäufer geltend machen. «Wenn ein elektronisches Gerät kaputt ist, kann ich mich an den Händler, an Neckermann, nicht mehr wenden», erläutert Husemann. Bestehen bleiben aber die Garantien, die der Hersteller einräumt.
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