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aus unserem Archiv vom 25. Juni 2012
Kommentare: Kommentare zeigen Ort: Koblenz (dpa/tmn) Drucken  E-Mail

Schlüssel in Werkstatt: Versicherungsschutz bleibt erhalten

Wer einem Werkstattmitarbeiter gelegentlich für die Zeit der Kfz-Reparatur den Schlüsselbund mit dem Wohnungsschlüssel überlässt, verliert bei einem Einbruch nicht gleich seinen Versicherungsschutz. Die Police muss den Schaden regulieren.

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Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Nach Auffassung des Gerichts begünstigt der Wohnungsinhaber in diesem Fall den Einbruch nicht grob fahrlässig. Das gleiche gelte, wenn die Ehefrau ihren Schlüssel in einem verschlossenen Spind in einem Sportstudio ablegt (Aktenzeichen: 10 U 771/11).

Das Gericht verurteilte damit eine Versicherung zur Regulierung des Schadens. Nach einem Einbruch beim Kläger weigerte sich die Versicherung zunächst, den Schaden zu regulieren. Sie verwies darauf, der Einbruch sei offenbar mit einem Nachschlüssel erfolgt. Da der Kläger den Schlüssel gelegentlich in seiner Werkstatt abgebe und seine Frau nach eigenen Angaben ihren Schlüsselbund zuweilen in einem Spind deponiere, hätten beide die Anfertigung eines Nachschlüssels und damit den Einbruch begünstigt. Die Versicherung wies die Ansprüche mit dieser Begründung zurück. Das OLG hielt diese Auffassung allerdings für lebensfremd.




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