Ein Haus oder eine Wohnung wird in der Regel über einen Kredit finanziert. Das gilt oft auch, wenn die Immobilie vermietet wird. Doch was passiert, wenn die Immobilie wieder verkauft wird und der Veräußerungserlös nicht ausgereicht hat, um das Darlehen vollständig zurückzuzahlen? Können die Zinsen dann weiter steuermindernd abgesetzt werden? Diese Frage müsse derzeit der Bundesfinanzhof (BFH) klären, erläutert Anita Käding vom Bund der Steuerzahler die Streitfrage. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen IX R 67/10.
«Betroffenen Steuerzahlern, bei denen der Verkaufserlös ebenfalls nicht zur Tilgung der Darlehensschuld ausgereicht hat, ist zu raten, die Zinsen weiter als nachträgliche Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung in der Einkommensteuererklärung anzugeben», rät Käding. Zwar werde das Finanzamt den Abzug zunächst ablehnen. Aber der Steuerbescheid sollte binnen Monatsfrist nach Zugang mittels Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens mit Verweis auf das vor dem BFH anhängige Verfahren offen gehalten werden. Das Finanzgericht Düsseldorf gewährte einem Steuerzahler in der Frage sogar die Aussetzung der Vollziehung, Beschluss 11 V 1620/11 A (E).
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