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Datum: 04. Januar 2013 | Mehr aus diesem Ressort: Reisetipps
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Beim Mietwagen auf die richtige Versicherung achten

(PR) Wenn man im Ausland Urlaub macht leiht man sich gerne ein Auto, um die Umgebung zu erkunden. Es kann aber immer passieren, dass man schnell in einem Unfall verwickelt wird. Das ist der Schreckensmoment für jeden Urlauber! Ein Unfall mit einem geliehenen Auto und das auch noch im Ausland, wie ist da bloß die Rechtslage. Wenn man in Europa seinen Urlaub verbringt, muss man sich um eine andere Rechtslage keine großen Gedanken machen. Denn die meisten europäischen Staaten haben dieselbe Rechtslage bei Unfällen wie Deutschland. Der Verursacher muss für den Schaden aufkommen. Um aber möglicherweise hohen Kosten entgegen zu wirken, lohnt es sich eine gute Versicherung im Vorfeld abzuschließen oder beim Autoverleih auf den Anbieter mit der besten Versicherung zu achten.

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Im Vorfeld informieren

Wenn man also ins Ausland verreist und sich dort einen Mietwagen anschafft, lohnt es sich die Kfz-Versicherung und vor allem deren Deckungssumme zu überprüfen. Man findet beispielsweise auf www.cardelmar.de Mietfahrzeuge mit einem guten Versicherungsschutz. Wenn man sich erst vor Ort ein Mietfahrzeug anschaffen will, lohnt es sich zum Beispiel im Vorfeld beim ADAC Informationen einzuholen, wie die durchschnittlichen Deckungssummen im Ausland sind und welche Kfz-Versicherung die beste für das Ausland ist.

Eine häufige Versicherung für das Ausland stellt die Mallorca-Police dar. Diese hat eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro für alle Sach- und Personenschäden.

Was tun bei einem Unfall

Wenn es zu einem Unfall kommen sollte, so muss man als aller erstes seinen Versicherer beziehungsweise den Autovermieter oder seine Versicherung darüber informieren, um schnellen Rat zu erhalten. So kann man sich selbst viel Stress ersparen und die Angelegenheiten schnell klären. Der Vorteil einer guten Versicherung ist der, dass die Versicherung die Kosten übernimmt und mit der anderen Partei in Dialog tritt. Wurde man jedoch selbst zum Unfallopfer, so kann man ganz einfach aus seinem Land aus klagen, was die Angelegenheiten deutlich erleichtert.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Bevor man sich ans Steuer eines Mietfahrzeuges setzt, sollte man sich auch die Straßenregeln des Auslandes verinnerlichen. Man sollte Bescheid wissen, ob man in dem Land beispielsweise mit Licht fahren muss, so wie es in Polen üblich ist, oder wenn man einen Winterurlaub macht, ob man Schneeketten mitführen oder sogar mit ihnen fahren muss.




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