Verpassen Fluggäste wegen des Streiks bei der Lufthansa einen wichtigen Geschäftstermin oder haben umsonst ein Hotelzimmer gebucht, bekommen sie keinen Schadenersatz. «Normalerweise muss die Airline zwar für Schäden aufkommen, die durch einen verspäteten oder annullierten Flug entstehen», erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Dies gelte aber nicht, wenn sie höhere Gewalt als Grund der Verspätung nachweisen kann. Dazu zählt etwa eine Naturkatastrophe oder eben ein Streik.
Der Fluggast müsse also eigenverantwortlich zum Beispiel den gebuchten Mietwagen oder das Hotelzimmer stornieren. Fischer-Volk empfiehlt, das Gespräch mit dem Vermieter oder Hotelier zu suchen. Da diese um den Streik wissen, erließen sie häufig aus Kulanz die Stornogebühren.
Etwas anders sind die Regeln bei einer Pauschalreise. Verspätet sich die Anreise wegen des Streiks, steht Urlaubern unter Umständen Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit zu. Das hängt nach Einschätzung des Reiserechtlers Paul Degott aus Hannover vom Verhältnis zwischen Verspätung und Urlaubszeit ab. «Komme ich bei einem Urlaub von einer Woche erst fünf Tage später an meinem Ziel an, steht mir Schadenersatz zu», so der Rechtsanwalt. «Dauert der Urlaub aber 14 Tage, gibt es kein Geld.» Grundsätzlich gelte: Betreffen die Einschränkungen von der Dauer her mehr als 50 Prozent einer Reise, erhalten Urlauber Schadenersatz.
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